Guten Morgen. Wird der Bezug einer teilweisen EU Rente zu den 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente ab 63 gerechnet?
24.03.2017, 06:24
von
Klugpuper
Nein, Zurechnungszeit und Rentenbezugszeit sind nicht anrechnenbar auf die 45-jährige Wartezeit.
Eine ggf. parallel liegende Beitragszeit wäre aber möglicherweise anrechnenbar.
24.03.2017, 09:19
von
senf-dazu
Hallo Karin!
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen - Pflichtbeitragszeiten - freiwillige Beiträge (wenn 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorliegen) - Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten - Zeiten der Arbeitslosigkeit (nicht in den beiden Jahren vor Rentenbeginn), Krankheit
24.03.2017, 09:46
Experten-Antwort
Wir schließen uns den Antworten an! Rentenbezug ist keine anrechenbare Zeit für die Wartezeit von 45 Jahren. Eine parallele Beitragszeit (z.B. Beschäftigung, Pflegetätigkeit) ist dann jedoch anrechenbar.