Rente mit 63

von
Karin K.

Guten Morgen.
Wird der Bezug einer teilweisen EU Rente zu den 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente ab 63 gerechnet?

von
Klugpuper

Nein,
Zurechnungszeit und Rentenbezugszeit sind nicht anrechnenbar auf die 45-jährige Wartezeit.

Eine ggf. parallel liegende Beitragszeit wäre aber möglicherweise anrechnenbar.

von
senf-dazu

Hallo Karin!

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen
- Pflichtbeitragszeiten
- freiwillige Beiträge (wenn 18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorliegen)
- Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten
- Zeiten der Arbeitslosigkeit (nicht in den beiden Jahren vor Rentenbeginn), Krankheit

Experten-Antwort

Wir schließen uns den Antworten an! Rentenbezug ist keine anrechenbare Zeit für die Wartezeit von 45 Jahren. Eine parallele Beitragszeit (z.B. Beschäftigung, Pflegetätigkeit) ist dann jedoch anrechenbar.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?