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Experten-Antwort

Rente mit 63

von rv17.01.2018 | 08:26
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unerschwinglicher Luxus? Die Rente mit 63 ist ein teurer Spaß Wer als Rentner nicht darben möchte, muss lange arbeiten. Denn eine Frührente ist mit erheblichen Abschlägen verbunden. Wenn zusätzliche Mittel vorhanden sind, können Versicherte gegensteuern. Zumindest etwas. Doch billig ist die Sache nicht, wie Finanztest vorrechnet. Davon, sich früher in den Ruhestand zu verabschieden, träumen hierzulande nicht wenige Beschäftigte. Doch für viele von ihnen wäre dieser Traum nur mit erheblichen Einbußen bei der gesetzlichen Rente zu realisieren. Aber immerhin, für einige Versicherte klappt dies auch so. Allerdings nur für jene, die eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren bei der Deutsche Rentenversicherung vorweisen können. Denn "besonders langjährig Versicherte" können auch ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Aber auch nur dann, wenn sie vor 1953 geboren wurden. Doch dieser Personenkreis ist natürlich begrenzt. Insbesondere für Akademiker ist die Versicherungszeit oft nicht zu erreichen, da die Jahre des Studiums nicht mitgezählt werden. Happige Abschläge Wer deshalb dennoch nicht bis zum Erreichen der Regelalterszeit am 65. oder 67 Geburtstag warten möchte, kann aber auch früher aus dem Berufsleben aussteigen und mit 63 Lenzen die Füße hochlegen. Zumindest dann, wenn der Versicherte auf eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren kommt. Denn die Rente für "langjährig Versicherte" ist mit weniger Hürden verbunden. Dafür kommt es aber zu Abschlägen. Die genaue Höhe der Einbuße bei der Rente ist dann abhängig vom Geburtsjahr. Den Geburtsjahrgang 1952 kostet die Rente mit 63 einen Abschlag von 9 Prozent, der Geburtsjahrgang 1963 muss mit einen Abschlag von 13,8 Prozent rechnen. Ab 1964 sind es 14,4 Prozent. Finanztest nennt in seiner neusten Ausgabe hierzu konkrete Zahlen. Würde ein 1955 geborener Beispielrentner bis zu seiner Regelsalterzeit von 65 Jahren und neun Monaten arbeiten, bekäme dieser 1725 Euro Rente. Hört er mit 63 Jahren auf zu arbeiten, bekäme er nur noch 1454 Euro. Ein großer Unterschied. Bedacht werden sollte auch, dass die Rentenkürzung ein Leben lang erhalten bleibt. Sie fällt nicht weg, sobald der Versicherte sein reguläres Rentenalter erreicht hat. Die gute Nachricht lautet, dass sich ein Teil der Abschläge durch freiwilligen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen ließen. Derart könnte der Beispielrentner rund 160 Euro monatlich mehr Rente rausholen (1614 Euro). Dafür müsste er dann aber auch tief in die eigene Tasche greifen. Grob 40.000 Euro wären für ihn fällig, um zumindest einen Teil der Abschläge auszugleichen. Die Entgeltpunkte, welche durch die verkürzte Arbeitsdauer fehlen, lassen sich aber nicht ausgleichen. Im Beispiel wäre die verbleibende Lücke von 111 Euro also nicht zu schließen. Zudem hätten sich die Ausgleichszahlung erst dann gelohnt, wenn der Rentner mindestens 84 Jahre alt würde. Stirbt der Versicherte früher, würde dafür aber auch die Hinterbliebenenrente der Ehefrau/des Ehemannes höher ausfallen. Beiträge von der Steuer absetzen Ungeachtet dessen kann der Ausgleichsbetrag über die Jahre bis zum 63. Lebensjahr gestreckt werden. Solche Teilzahlungen sind nicht nur leichter zu schultern, sondern auch steuerlich sinnvoll. Denn die Beiträge können jedes Jahr ganz oder zumindest teilweise im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Und das Beste daran ist, dass die Ausgleichszahlung auch dann geleistet werden kann, wenn der Versicherte gar nicht früher in Rente gehen möchte. Denn mit der Zahlung halten sich Versicherte lediglich die Option auf eine abschlagsfreie vorzeitige Rente offen. Wer dann doch bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten möchte, kann sich dann über eine höhere Rente freuen. Das zusätzlich eingezahlte Geld gibt es nicht zurück. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen ist die gesetzliche mit rund drei Prozent Netto-Rendite meist dennoch vergleichbaren sicheren privaten Police überlegen. Nicht vergessen bei solch einem Vergleich darf allerdings werden, dass bei der gesetzlichen Rente später für gesetzlich Krankenversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Dies ist bei einer privaten Versicherung meist nicht der Fall. Dennoch ergibt die Untersuchung der Tester, dass die gesetzliche Rente mit freiwilligen Beiträgen zu erhöhen auch dann noch die bessere Wahl ist, wenn diese um 10,85 Prozent gekürzt werden. Wie hoch die persönliche Ausgleichszahlung individuell ausfällt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag in Erfahrung gebracht werden. Quelle: n-tv.de

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir haben Ihren Beitrag zur Kenntnis genommen. Da keine Frage erkennbar ist, sehen wir von einer Stellungnahme hierzu ab.

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3 Antworten

fkam 17.01.2018 | 10:37
Und wo ist nun Ihre Frage?
Genervteram 17.01.2018 | 10:47
fk will doch gar keine Frage stellen, sondern nur Aufmerksamkeit in dem er Berichte kopiert und unpassend hier ins Forum stellt. Armer fk!
Genervteram 17.01.2018 | 10:48
Und wo ist nun Ihre Frage?
fk will doch gar keine Frage stellen, sondern nur Aufmerksamkeit in dem er Berichte kopiert und unpassend hier ins Forum stellt. Armer fk!
Sorry, meinte natürlich rv!
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