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Experten-Antwort

Rente mit 63 !/2 mit Abschlag

von Heike Meinke08.04.2014 | 16:04
2249 Ansichten
7 Antworten

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Ich habe bisher 309 anerkannte Beitragsmonate aber 3Kinder groß gezogen. Wenn die Mütterrente kommt, kann ich mir die Differenz der fehlenden Beitragszeit kaufen und z.B. mit v63 !/2 in Rente gehen? Wieviel wäre das- in den neuen Bundesländern sind wir ja wesentlich benachteiligt? Ich habe bisher nur 87 Monate für die 3Kinder an Anrechnungszeit kann das stimmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike Meinke,

aus meiner Sicht ist insbesondere dem Beitrag von W*lfgang zuzustimmen. Auch ich denke im Übrigen, dass es am sinnvollsten wäre, wenn Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen würden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Schadeam 08.04.2014 | 16:22
Suchen Sie eine DRV Beratungsstelle auf und lassen sich dort beraten. Das scheint mir sinnvoller als online ohne genaue Detailkenntnis an Ihrem Fall herumzurätseln.
senf-dazuam 08.04.2014 | 16:39
Bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren spielt es eine große Rolle, wann die Kinder geboren wurden, ob während der Zeit, in der die Kinder erzogen wurden, auch schon wieder Pflichtbeitragszeiten liegen, etc. Eine Beratung ist wirklich sinnvoller, dann können auch vor Ort viele Fragen beantwortet werden, die sich dann aus dem Versicherungsverlauf ergeben. btw: Der Unterschied zwischen Ost und West ist nach wie vor der aktuelle Rentenwert, der ist halt im Osten immer noch etwas geringer. Also ist auch die "Mütterrente" im Osten ein bisschen niedriger.
W*lfgangam 08.04.2014 | 19:54
Hallo Heike Meinke, für die (erwartete) Rente ab 63 ohne Abschlag zählen bisher schon die Erziehungszeiten bis zum 10. Lbj. dazu. Da ist es völlig wurscht, ob nun noch das 2. Lebensjahr als zusätzliche Beitragszeit auftaucht und gleichzeitig 1 Jahr Berücksichtigungszeit bei den 45 Jahren weniger zählt. Die (bisherige) Differenz bleibt gleich. Die 87 Monate sind der 'Rest' aus den 10-jährigen Berücksichtigungszeiten, die nicht mit 'echten' Versicherungszeiten schon belegt sind. Und Nachkaufen - geht nicht; freiwillige Beiträge zählen sowieso nicht zu den 45 Jahren. Wie Schade sagte, Beratungsstelle aufsuchen, da wird's noch mal anhand Ihres Rentenkontos erklärt. Gruß w.
useram 09.04.2014 | 07:25
Bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren spielt es eine große Rolle, wann die Kinder geboren wurden, ob während der Zeit, in der die Kinder erzogen wurden, auch schon wieder Pflichtbeitragszeiten liegen, etc. Eine Beratung ist wirklich sinnvoller, dann können auch vor Ort viele Fragen beantwortet werden, die sich dann aus dem Versicherungsverlauf ergeben. btw: Der Unterschied zwischen Ost und West ist nach wie vor der aktuelle Rentenwert, der ist halt im Osten immer noch etwas geringer. Also ist auch die "Mütterrente" im Osten ein bisschen niedriger.
Der Rentenwert in den neuen Ländern ist zwar geringer dafür wird der aber die Einzahlung der Beiträge höher bewertet. Am Ende kommt dann, bei gleicher Beitragszahlung eine höherer Rentenanspruch in den neuen Ländern heraus. Also nichts mit Benachteiligung.
Absolut richtig!
Bestaetigungungam 09.04.2014 | 09:12
Immer wieder diese unberechtigte Jammerei, dass die Renten im Osten niederiger sein sollen. Und es gibt sogar viele Leute, die das auch noch glauben. Aber selbstverstaendlich hat GroKo recht, natuerlich sind die Renten im Osten hoeher..
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