Der Rentenabschlag würde 14,4 Prozent betragen.
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Der Rentenabschlag würde 14,4 Prozent betragen.
Den möglichen Ausgleich der Abschläge können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen. Der erforderliche Antrag ist der Vordruck V 210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters).
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