Guten Tag Evelyn,
es gibt verschiedene Möglichkeiten vorzeitig in eine Altersrente zu gehen. So können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn Sie die sogenannte 35-jährige Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) erfüllen. Diese würden Sie dann allerdings mit einem Abschlag von 9,9 % erhalten. Wäre für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. vom Versorgungsamt festgestellt und die 35-jährige Wartezeit erfüllt, hätten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8% bereits mit 60 Jahren und 9 Monaten in Anspruch nehmen können. Ohne Abschlag wäre diese Altersrente für Sie mit 63 Jahren und 9 Monaten eine mögliche Alternative.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Minderung einer Altersrente infolge vorzeitiger Inanspruchnahme durch Zahlung entsprechender Beiträge ganz oder teilweise auszugleichen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie bei Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit ab 63 Jahren und 6 Monaten ohne Abschlag in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html
Zu den besonderen Leistungen in der knappschaftlichen Rentenversicherung finden Sie Informationen in der Broschüre „Bergleute und ihre Rente: So sind Sie gesichert“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/bergleute_und_ihre_rente.html
Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zu klären.
LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, werden in der Regel von Ihrer Rente auch noch Ihre Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese liegen derzeit zwischen minimal 9,65 % und rund 11 %. Die genaue Höhe der Abzüge hängt davon, ab ob Sie mindesten ein Kind erzogen haben und ob ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzlichen Krankenkasse.
Zur Frage nach der Besteuerung Ihrer Rente bzw. Ihrer übrigen Alterseinkünfte kann Ihnen hier keine detaillierte Information gegeben werden. Zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, eine Steuerberaterin/einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Ggf. ist eine Auskunft dort kostenpflichtig.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html