Hallo,
ich bekomme ab Oktober eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit,bin im Januar 1951 geboren habe bis 2009 durchgehend gearbeitet und beiträge bezahlt,war dann 2 Jahre arbeitslos und habe bis jetzt 45 Beitragsjahre.Meine Frage,ich möchte mit 63 in die vorgezogene Altersrente gehen,muß ich mich weiter Arbeitslos melden ohne Leistungsbezug oder soll ich selbst noch 30 Monatsbeiträge in die Rentenkasse einzahlen, um die andere hälfte der Rente zu erhöhen?Ich habe gehört die ARGE bezahlt ab 2011 keine Beiträge bei Arbeitlosen 2 mehr an die Rentenversicherung ,es zählen dann nur noch die Jahre und die habe ich ja schon.Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.
Auf was wollen Sie eigentlich hinaus?
Ausführungen zum Thema "Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten zum Vorruhestand
und zur Altersrente" hat die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung in einem Merkblatt zusammengestellt:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Vorruhestand-Altersrente.pdf
Schauen Sie auch hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html
Lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell anhand Ihres Versicherungskontos beraten.
In Ihrer Falldarstellung bleiben viele Fragen offen (z. B. 45 Beitragsjahre, angestrebte Rentenart). Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Startseite "www.ihre-vorsorge.de" rechts unter dem Begriff "Beratungsstellensuche" Ihre Postleitzahl eingeben.