Hallo Erna,
was fehlt, das fehlt eben - Pflichtbeiträge aus Alo in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählen grundsätzlich nicht, damit können die 45 Jahre nicht erreicht werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen: vor Ablauf September 2018 können Sie rein zeitlich gesehen die 45 Jahre nicht voll haben - die Zeit bis dahin fehlt? - richtig!
Alternative Möglichkeiten: Mini-Job mit Versicherungspflicht neben künftiger Alo (fragen Sie einen Nachbarn/Familienangehörigen, der Sie zum Rasenkämmen/Blagenfüttern/Kiosksortiment abstauben formell einstellt) wäre der erste Gedanke, um auf diese letzten fehlenden Pflichtbeiträge zu kommen – aber AfA fragen, was als Minijob-Einkommen unschädlich ist, ohne Kürzung der Alo-Leistung.
Alternativ könnte auch da noch ein Möglichkeit bestehen, ein paar freiwillige Beiträge zu platzieren, lesen Sie sich diesen Beitrag durch:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Sollten Sie aber individuell nochmal in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt sichten lassen!
Gruß
w.