Ich bin am 03.09.1557 geboren. Am 01.09 1974 habe ich in der ehemaligen DDR eine Lehre begonnen. Werden die 2 Jahre Ausbildung auf die 45 Jahre angerechnet ? Beiträge wurden in dieser Zeit bezahlt. Mit welchen Alter kann ich ohne Abstriche in Rente gehen?
20.06.2015, 13:00
von
W*lfgang
Hallo Steffen Lehmann,
auch die Lehre zählt als Pflichtbeitragszeit und damit zu den 45 Jahren.
Jahrgang '57 kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 + 10 erhalten, also ab 01.08.2021.
Gruß w.
22.06.2015, 07:37
Experten-Antwort
Hallo Herr Lehmann, Lehrzeiten, in denen Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden, zählen für die Wartezeit vim 45 Jahren mit. Jahrgang 1957 kann die Altersrente für besonders langjährig versicherte mit 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen. Über die Höhe der Rente informiert Sie die örtliche Beratungsstelle.