Hallo, es soll ab 2014 möglich werden mit 63 Altersjahren und 45 Jahren Wartezeit die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen zu können. Aber, was ist denn daran, dass alle Welt der Meinung ist, dass die vor 1953 Geborenen hätten auch schon vorher in die gleiche Rentenart gehen können? Auf vielen Internetseiten kann man das nachlesen. Ist das tatsächlich nur ein Gerücht auf das ich reingefallen bin? Verstehe ich da etwas falsch? Ich bin Betroffener, da auch ich eine Minderung meines Zugangsfaktors hinnehmen musste.
Mit freundlichen Grüßen
23.07.2020, 11:22
von
Zug
Zitiert von: M. Lüdd
Hallo, es soll ab 2014 möglich werden mit 63 Altersjahren und 45 Jahren Wartezeit die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen zu können. Aber, was ist denn daran, dass alle Welt der Meinung ist, dass die vor 1953 Geborenen hätten auch schon vorher in die gleiche Rentenart gehen können? Auf vielen Internetseiten kann man das nachlesen. Ist das tatsächlich nur ein Gerücht auf das ich reingefallen bin? Verstehe ich da etwas falsch? Ich bin Betroffener, da auch ich eine Minderung meines Zugangsfaktors hinnehmen musste.
Mit freundlichen Grüßen
Was hilft das klagen, der Zug ist nunmal abgefahren. Der Abschlag bleibt lebenslänglich und über den Tod hinaus (mögliche Hinterbliebenenrente).
23.07.2020, 11:46
Experten-Antwort
Hallo M.Lüdd., der Anspruch auf die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" konnte am 01.07.2014 (mit Inkrafttreten des Gesetzes) erstmalig entstehen. Sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezogen hatten, war ein Wechsel nicht mehr möglich. Nur Personen, die vor 1953 geboren sind und am 01.07.2014 noch keine Altersrente bezogen hatten, konnten diese Rente abschlagfrei ab 63 in Anspruch nehmen.
23.07.2020, 12:08
von
M. Lüdd
Vielen Dank für die Expertenantwort, jetzt habe ich das Thema vollständig verstanden! Danke
MfG
23.07.2020, 13:10
von
Werner67
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gab es schon seit dem 01.01.2012. Allerdings lag der Rentenbeginn für diese Rente zunächst nicht bei 63+x, sondern für alle Jahrgänge bei 65. Betroffen waren also Jahrgänge ab 1947 - parallel zur Anhebung der Altersgrenzen.
Das wurde dann zum 01.07.2014 so korrigiert, dass eine Übergangsregelung entstanden ist für alle, die vor 1964 geboren sind.