Rente mit 63 trotz Abschlägen rechnet sich nicht nur, weil es zwei Jahre früher Rente gibt. Es kommt hinzu, wenn man verheiratet ist und Anspruch auf Witwenrente hat, wird diese nicht unerheblich gekürzt. Bei einer jetzt gekürzten Eigenrente wird dann bei Eintritt der Witwenschaft weniger gekürzt.
Ja, und ausserdem gibt es noch das Ehegattensplitting. Wenn man lange lebt bezieht man (so neueste Erhebungen) länger Rente!
Neben der Witwenrente gibt es sogar noch die Waisenrente und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute!
Gruß,
Neuer!
Ist wohl eher eine Milchmädchenrechnung, denn die höhere Rente wird ja nur zu 40% angerechnet. Nun könnte man noch den höheren Steuerfreibetrag ins Rennen schicken usw.
Muß wohl jeder nach Situation für sich selbst entscheiden.
Ich bedanke mich für die intelligenten REs. Wenn ich bis 65 arbeite und dann 100 EU mehr Rente bekomme, werden diese 100 EU bei meiner Witwenrente abgezogen, die ich von meinem älteren Mann einmal bekommen werde, denn jeder Rentner hat nur einen Freibetrag bei seiner eigenen Rente von ca. 400 EU. Alles, was eine Witwe/Witwer mehr
Eigenrente hat, wird von der Rente des/der Verstorbenen abgezogen. Ihr kennt scheinbar die falschen Milch-mädchen.
Liebe Renate,
ganz so wie Sie es darstellen ist es aber nicht.
Der Freibetrag liegt derzeit bei 693,56 Euro und "Alles" war darüber an Einkommen vorhanden ist. (eigene Rente) wird "nur" zu 40 % berücksichtigt.
Bsp.
eigene Rente 1000.- Euroi
H-Rente (60 % Rente des Verstorbenen, vorausgeseztz es gilt noch das "alte Recht")
850.- Euro
Freibetrag (derzeit) 693,56 Euro.
Somit ist ein Einkommen zu berücksichtigen i.H.v. 1000-693,56=306,44 und davon 40%=122,58 Euro.
Ergo ergibt es eigene Rente 1000.- Euro plus H-Rente (850-122,56 Euro)= 727,44 Euro=1727,44 Euro!!
Das ist doch nicht schlecht oder?
Umgekehrt ist es genauso
eigene Rente 1420.- Euro
H-Rente (60% von 1000.-Euro) 600.- Euro
1420-693,56= 726,44 Euro
Davon 40 %=290,58 Euro
Ergo beide Rentenleistungen
1420.- Euro plus 309,42 Euro =1729,42 Euro!!
Sie sehen also, egal wer "überlebt", es wird ein relativ gleicher Rentenanspruch entstehen.
Lieben Gruß von Happy
Nicht vergessen: bei lfd. Renten den Netto-Zahlbetrag vor Abzug des Freibetrags noch um 3% fiktive Steuern kürzen.
Und für Rentenüberprüfer:
Der Freibetrag-Ost ist mit 609,58 EUR natürlich etwas niedriger als oben unterstellt!
Wenn Sie als Hinterbliebene neben Ihrer Rente weitere Einkünfte haben, werden diese oberhalb des Freibetrags (West 693,53 Euro) zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet. Bei Einkommensarten wie Altersrenten wird das Nettoeinkommen durch Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. (+ 3 Prozent Abzug)
Danke an Alle. Mein Eintrag sollte nur eine Anregung für ähnliche Fälle sein. Mein Mann und ich wollen noch lange leben. Da er aber 9 Jahre älter ist und Frauen statistisch zusätzlich 7 Jahre länger eben,
ist das schon interessant.
Danke besonders an Experte. Wir gehören zum Glück nicht zu den ganz armen Rentnern. Es gibt noch eine gute Firmenrente. Also doch noch mehr Abzüge. Ich gehe als langjährige Versicherte 35 J. mit 63 in Rente. Danke !
happy hat die Berechnung einer Hinterbliebenen-Rente völlig richtig dargestellt; nur leider so unglücklich gegliedert, daß sie Laien mehr verwirrt, als aufklärt. Man kann das auch verständlicher machen:
( Kommastellen lasse ich hier weg )
1.) Feststellung: Wenn beide Partner über 693 EU Rente bezogen haben, bekommt der Hinterbliebene, egal ob Mann
oder Frau, die fast gleiche Rente.
2.) Die Rente des Überlebenden wird immer ungekürzt weitergezahlt.
3.) Die Rente des Verstorbenen wir zweifach gekürzt, erstens auf 60% der Ursprungsrente und zweitens um einen Betrag, der aus dem Einkommen des Hinterbliebenen errechnet wird. Hierzu zieht man rechnerisch von der eigenen Rente ( + evtl. anderem Einkommen )
693 EU ab und errechnet davon 40%.
Das ist der zweite Abzugsbetrag.
Bei Neurenten ab 2002 muß mit 55% statt mit 60% gerechnet werden.
Beispiel:
Rente von A: 2.000 EU
Rente von B: 1.000 EU
A stirbt, B bezieht weiter seine 1.000 EU. Die Rente von A wird auf 60% gekürzt = 1.200 EU und nochmal um den rechnerischen Betrag.
2.000 EU - 693 EU = 1.307 EU
40% von 1.307 EU = 523 EU.
Die Gesamtrente von B beträgt dann:
1.000 EU eigene Rente
+1.200 EU Rente von B
- 523 EU rechnerischer Abzug
Gesamtrente = 1.677 EU.
diese Berechnung erscheint mir nicht korrekt, siehe bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_%28Deutschland%29
Im Gegensatz zu den anderen Beiträgen verstehe ich das, was Karl geschrieben hat. Bei Karl kann man die "normale" Hinterbliebenenrente Satz für Satz nachvollziehen. Bei Wikipedia steht doch unter 'Hinterbliebenenrente' fast das Gleiche. Was versteht Kurt denn nicht ?