Hallo Conny,
dem Beitrag von Jonas wird zugestimmt.
Bedingung für die Bewilligung einer Altersrente ist, dass Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente mit 63) ist für vor 1953 geborene Versicherte, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Nach Ihren Angaben haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt und vollenden das 63. Lebensjahr im Oktober 2015.
Das bedeutet, dass Sie ab November 2015 die Altersrente in Anspruch nehmen könnten, sofern Sie diese rechtzeitig beantragen.
Sie können Ihren Rentenbeginn nach Vollendung des 63. Lebensjahres selbst bestimmen. Voraussetzungen ist, dass die Rente rechtzeitig beantragt wird.
Möchten Sie die Rente erst mit 64 Jahren in Anspruch nehmen, ist es nur erforderlich, dass auch dieser Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Empfohlen wird eine Antragstellung 3 Monate vor Rentenbeginn, sofern das Versicherungskonto geklärt ist (alle Zeiten dokumentiert).
Mit freundlichen Grüßen