Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich am 25.02.1951 geboren bin, möchte ich zum 01.07.2014 mit dann 47 Beitragsjahren in Rente gehen. Einen entsprechenden Rentenantrag werde ich noch im Februar 2014 stellen. Komme ich dann ab dem 01.07.2014 schon in den Genuss einer abzugsfreien Rente, obwohl jetzt dafür die Rechtsgrundlage noch nicht vorliegt?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd