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Experten-Antwort

Rente mit 63+4Monate

von Michael Hauke17.02.2015 | 13:35
1297 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein ATZ-Vertrag endet am 30.11.2017. Offizieller Rentenbeinn ist dann der 01.12.2017. Als Jahrgang 11.1954 kann ich aber erst mit 63 + 4 Monaten die abschlagsfreie Rente mit 63 erhalten. Besteht die Möglichkeit die Rente erst ab 01.04.2018 zu beantragen und ggf. die fehlenden 4 Monate selbst in die Rentenkasse einzuzahlen (ohne mich arbeitslos zu melden)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Jahrgang 54 kann mit 63 mit 9,6% Abschlag in Altersrente für langjährig Versicherte gehen, das setzt35 Versicherungsjahre voraus.

Haben Sie 45 Jahre, so ist die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 63+4 abschlagsfrei möglich.

Wie Sie die 4 Monate überbrücken, müssen Sie schauen:

Verlängerung der ATZ, ein Übergangsjob, Arbeitslosigkeit mit Sperrzeit wären einige Alternativen.

4 freiwillige Beiträge sind nur dann nötig, wenn diese 4 Monate noch auf 45 Jahre fehlen würden, ansonsten wäre es Glaubenssache ob zahlen oder nicht.

Zu klären wäre auch die Frage der Krankenversicherung.

Alles weitere erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch oder indem Sie das Forum durchstöbern: im letzten Jahr gibt es hunderte von Beiträgen zu genau dieser Fragestellung.

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3 Antworten

Fragenderam 17.02.2015 | 14:53
Wenn die erforderlichen Beitragszeiten von 45 Jahren für die Rente mit 63 + 4 Monaten erfüllt sind kann man auch die Rente zum 1.4.2018 beantragen ohne überhaupt noch freiwillig in die Rentenkasse zu zahlen. Wichtig ist nur das die Wartezeit von 45 Jahren vor dem Rentenentrittsalter erfüllt ist.
Michael Haukeam 18.02.2015 | 09:34
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Sorry übrigends, dass die Frage zweimal reingestellt wurde. Ich bin gewöhnt doppel zu klicken da ist die Frage zweimal raus. Falls es interessiert: Ich werde mit 63 47 Beitragsjahre zusammen haben (also eh kein Problem für die Abschlagsfreie Rente) aber ich bin aktuell etwas unter Zeitdruck und bekomme einen Beratungstermin bei der Rentenkasse zu spät. Aktuell werde ich von meinen Vorgesetzten gedrängt, meine ATZ zu verlängern um noch einen Projektabschluß zu gewährleisten. Die Personalabteilung möchte das aber nur für die geforderten 2 Monate tun. Für mich ist das aber nur attraktiv, wenn die Verlängerung für 4 Monate zustande kommt, da ich sonst den gleichen administrativen Aufwand (Krankenkasse etc.) habe. Für mich war deshalb nur interessant, ob ich die Rente erst 4 Monate später beantragen kann. Danke nochmal.
Schadeam 18.02.2015 | 13:22
Ja wenn die Firma eh will, dass Sie die ATZ um 2 Monate verlängern und Sie wollen eine Verlängerung um 4 Monate sollte es doch möglich sein im Sinne einer "win win Situation" zu einer Einigung zu kommen. M.E. reine Verhandlungssache und unabhängig vom konkreten Beratungstermin. Die Eckdaten haben Sie ja.
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