Rente mit 63

von
Rolf Henrich

bin 1955 geb, lehrzeit von 1969-1972, ich habe jetzt das 46Arbeitsjahr der Deutschen Telekom erreicht.2018 hoffe ich gehen zu können,63Jahre und 49 Arbeitsjahre bei der Telekom, wird mir die rente zu 100% ausgezahlt??

von
B´son

Die ungekürzte Rente können Sie ab 63 und 6 Monaten in Anspruch nehmen.

von
Gerd

Hallo,

" ungekürzt " kann doch nicht sein, oder ?

Bin auch 04/1955 geboren und müsste somit bis 65 Jahre und 9 Monate gehen.

Wollte jedoch auch nach erreichen der 45 Arbeitsjahre mit 63 Jahre und 6 Monate frühzeitig gehen.
Die mtl. Rente muss doch niedriger ausfallen als der im Rentenbescheid angegeben Betrag.

Man zahlt doch auch 2 Jahre und 3 Monate weniger ein.

Experten-Antwort

Hallo Rolf Henrich,

ab Jahrgang 1953 wird die Altersgrenze für die "abschlagsfreie (ungekürzte) Rente mit 63" schrittweise angehoben. Für den Jahrgang 1955 gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und 6 Monaten.

Bei der Rentenberechnung werden nur die Zeiten berücksichtigt, die bis dahin zurückgelegt wurden.

von
W*lfgang

Hallo Gerd,

ungekürzt heißt zunächst mal, kein Abschlag von der Rente wegen Beginn vor der Regelaltersgrenze.

Ungekürzt heißt aber nicht, die max. 'volle' Rente, die bis/hier 65 + 9 möglich wäre, solange Sie beschäftigt bleiben/Beiträge zahlen.

Sie _müssen_ nicht bis 65 + 9 arbeiten, Sie dürfen es aber ;-) Natürlich fällt die Rente höher aus, wenn Sie längere Arbeitszeiten haben. Je nach Verdienst muss man sich selbst fragen, ob ich diesen Mehr- (oder Minder-)betrag haben will. Als einfache Formel rechnen Sie mit 7,50 EUR mehr Netto-Rente für 10.000 EUR Brutto-Verdienst.

Gruß
w.

von
Gerdi

Man kann auch bis 70 arbeiten, und mit 71 ab in die Kiste. Aber Telekom kann ich nicht vergleichen mit Leuten die schwer arbeiten müssen.

von
scheil

Zitiert von: Techniker

Hallo Rolf Henrich,

ab Jahrgang 1953 wird die Altersgrenze für die "abschlagsfreie (ungekürzte) Rente mit 63" schrittweise angehoben. Für den Jahrgang 1955 gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und 6 Monaten.

Bei der Rentenberechnung werden nur die Zeiten berücksichtigt, die bis dahin zurückgelegt wurden.


selbst wenn die Höchstdauer nicht überschritten wurde ... ich bin 60 und kann nicht mit 63 in Rente gehn, weil ich studiert habe (9 Semester mit erfolgreichem Abschluss).. das finde ich ungerecht, deshalb
https://www.openpetition.de/petition/online/jetzt-reichts-schluss-mit-der-diskriminierung-der-hochschulabsolventen-im-rentenrecht

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