Hallo Rolf Henrich,
ab Jahrgang 1953 wird die Altersgrenze für die "abschlagsfreie (ungekürzte) Rente mit 63" schrittweise angehoben. Für den Jahrgang 1955 gilt bereits eine Altersgrenze von 63 Jahren und 6 Monaten.
Bei der Rentenberechnung werden nur die Zeiten berücksichtigt, die bis dahin zurückgelegt wurden.