Holen Sie sich bitte über die nächstgelegene Beratungsstelle eine Auskunft über Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrente.
Diese werden aus den letzten drei Jahren vor dem Rentenbeginnsjahr errechnet.
Die grundsätzliche Grenze für die Vollrente ist für alle 450,- EUR.
Alle darüber liegenden Grenzen für Teilrenten müssen errechnet werden.