Für den Geburtsjahrgang 1955 wird die Regelaltersgrenze auf das 65. Lebensjahr + 9 Monate angehoben. Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag berechnet sich aus 33 X 0,3 % = 9,9 % (von 63 bis 65 + 9 Monate sind 33 Monate).
Unerheblich ist dabei, ob Sie einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben, weil nur Geburtsjahrgänge vor 1955 vom Vertrauensschutz betroffen sein können.