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Rente mit 63 ?

von hans-j-h11.01.2010 | 17:16
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4 Antworten

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Ich bin 57 Jahre und seit 2006 erwebsgemindert. Beziehe eine Erwebsminderungsrente (50 %) und gehe noch täglich 4 Std arbeiten ( GDB ist bei mir 100 %) Wann kann ich frühsten ohne Abzug in Rente gehen (63 ?) Danke für Antwort Mfg hans-j-h

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "Aha" wird zugestimmt.

3 Antworten

Ahaam 12.01.2010 | 07:36
Haben Sie eine volle EM-Rente, die wegen Hinzuverdienst nur zur Hälfte gezahlt wird oder eine Rente wegen teilweiser EM? Wann 1952 sind Sie geboren (Monat)? Ihre bisherige Rente hat einen Abschlag, der nur abgebaut werden kann, wenn Sie zwischen 60 und 63 keine Rente wegen EM beziehen! Wenn Sie mind. 420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten haben und zum Beginn der Rente noch immer oder wieder einen GbD von mind. 50 haben, dann richtet sich der Abschlag nach Ihrem Geburtsmonat/-jahr. (63 + x)
hans-j-ham 12.01.2010 | 15:30
Hallo Aha, vielen Dank für die info. Die Sache ist die, ich bin am 18.4.53 geboren. Beziehe eine EM -Rente wegen teilweise EM.allerdings in voller Höhe , da ich die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreite.Die Frage wäre dann, ab wann ich in Rente ohne Abzüge gehen könnte. Bin seit meinem 16 Lebensjahr berufstätig gewesen.Die EM-Rente beziehe ich seit 2006 nach einer Morbus Miniere Erkrankung, die leider nicht heilbar ist. mfg hans-j-h
Ahaam 12.01.2010 | 16:38
Hallo hans-j-h, abschlagsfrei wäre die Altersrente mit 63 Jahren und 7 Monaten (01.12.2013), wenn zwischen 60 und 63 KEINE Rente mehr bezogen würde. Ansonsten behalten die Entgeltpunkte, die bisher schon zur Rentenzahlung geführt haben den Abschlag, die restlichen EP wären zum o.g. Datum nicht von Abschlag betroffen. Hinweis: Ich gehe davon aus, dass Sie vor dem 01.01.2007 nicht bereits eine Altersteilzeit vereinbart hatten oder Anspruch auf Anpassungsgeld aus dem Bergbau haben?! Andere Vertrauensschutztatbestände würde für Sie nicht mehr greifen!
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