Mein AG ist im Quartal 01/14 insolvent gegangen. Ich musste in eine Transfergesellschaft wechseln zum 01.04.14. Dauer 1 Jahr bis zum 31.03.15. anschließend werde ich wohl arbeitslos sein. Meine Frage: werden hier die folgenden 24 Monate Arbeitslosenzeit auf die Rente mit 63 abschlagsfrei angerechnet?
Hallo H. Knoll,
solche Fragen wurden in den letzten Wochen schon öfter erörtert, ich würde Sie bitten mal in der Forensuche zu schauen.
Lieber Experte, ich finde hierzu leider keinen Eintrag mit dem Einschub einer Transfergesellschaft zwischen Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit.
Hallo H. Knoll,
wenn die ALO "unverschuldet" ist (Insolvenz geht klar) und Sie nach den 24 Monaten ALG I auch die entsprechende AR beantragen können (Jg. 1952 ?), dann muss Ihre Frage mit "JA" beantwortet werden.
MfG
Nanu Aber
Vielen Dank an Nanu Aber. Ich bin geboren am 2.12.53. noch eine Frage : wie Teile ich die Info der Insolvenz an die RV mit?
Es gibt doch bestimmt eine Bestätigung über die Insolvenz der Firma (Kündigungsbestätigung o.Ä.). Diese würde ich in Kopie an die zuständige DRV schicken und mir schriftlich bestätigen lassen, dass die ALO Zeiten für die sog. 45'er Regelung berücksichtigt werden.
Jahrgang 1953 bedeutet 63 + 2 Monate :-)
M.E. müsste das alles so passen. Das "Transfergeld" sind ja echte Pflichtbeiträge und die anschließende ALO ist aufgrund der Insolvenz des AG enstanden.
Sehe da eigentlich keine Schwierigkeiten, aber vielleicht schreibt uns der "Experte" ja doch noch ein "Sätzchen" dazu?
MfG
@ Nanu Aber
unser "Experte" ist heute nicht sehr gesprächig :-(
Vielen Dank an Nanu Aber für Ihre Antworten!
...tz tz, was verlangen Sie, schauen Sie auf die Uhrzeit (8:03), die anderen KollegInnen hocken in der Kantine, its Coffetime, und er _darf/muss_ hier nur Gedankenschmalz auf die virtuelle Stulle schmieren - also ich habe dafür stets vollstes Verständnis ;-)
> Es gibt doch bestimmt eine Bestätigung über die Insolvenz der Firma (Kündigungsbestätigung o.Ä.)
In einem ähnlichen Fall (Fa. direkt in Insolvenz, Kündigung aber 3 Monate vorher, bei bekannter Insolvenz-Absicht) steht im Kündigungsschreiben lediglich 1 Satz mit dem Ende "aus betriebsbedingten Gründen". Die Versicherte hat sich die Insolvenz-Nr./Amtsgericht von anderen 'direkt' Betroffenen beschafft, wurde an die DRV weitergegeben ...mal sehen, ob das für die ALG-Zeiten/45 Jahre reicht (wenn man/frau 3 Monate 'zu früh' gekündigt wird).
Zu dem Thema werden noch viele (Sozial)Gerichte - neben vielleicht durchaus akzeptablen Auslegungen der DRV selbst - ein Wörtchen mitreden, bis das ausdiskutiert ist - zum Leidwesen der Betroffenen, bis in Jahren Klarheit besteht.
Gruß
w.
PS: Experte/in muss nicht auf die Foren-Suche verweisen (ich will sie/ihn nicht vom Abend-Bufett hochschrecken ;-)), die Frage/Sachverhalt so gab's auch noch nicht.
@ Nanu Aber
unser "Experte" ist heute nicht sehr gesprächig :-(
vielleicht hat er ein schlechtes Gewissen oder er weiß es halt nicht so genau....
Hallo,
seit August 2014 habe ich die Mitteilung, dass meine volle Erwerbsminderungsrente als Dauerrente weitergewährt wird. Ich arbeite in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. Findet dann trotzdem eine Überprüfung nach einer bestimmten Zeit statt?