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Experten-Antwort

Rente mit 63 / Altersteilzeit

von Monika Meise05.06.2014 | 12:23
1085 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe einen Altersteilzeitvertrag geschlossen. Der Vertrag wird mit dem 63. Lebensjahr im Dez. 2017 enden. Ich würde dann 10,2% Abzüge von der Rente haben. Könnte aber zum 1.5.2018 (also 4 Monate später) die Rente mit 63. ohne Abzüge bekommen ( habe dann 46 Jahre Beiträge gezahlt) Kann man den Altersteilzeitvertrag verlängern oder gibt es andere Möglichkeiten die 4 Monate noch zu überbrücken?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Momika Meise,

aus Sicht der Rentenversicherung ist es kein Problem, den Rentenbeginn um 4 Monate zu verschieben.

Wir können jedoch keine Stellung dazu nehmen, wie Sie den Zeitraum überbrücken könnten. Hinsichtlich einer Änderung des Altersteilzeitvertrages kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber Auskunft geben (oder eventuell Betriebsrat, Gewerkschaft etc.).

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3 Antworten

Mitleser1954am 05.06.2014 | 12:54
Sie können sich einen Job für die 4 Monate suchen, Minijob reicht, oder die Zeit aus eigener Tasche überbrücken. Ich bin übrigens genau n der selben Situation;-) mfg
Elseam 05.06.2014 | 22:49
Leider hat die Regierung an die Altersteilzeitler nicht gedacht! Bei Arbeitslosenbezug bekommt man eine Sperre von 3 Monaten.
W*lfgangam 10.06.2014 | 22:38
Hallo Monika Meise, ich kenne einen AG, der im Rahmen seiner sozialen Verantwortung darüber nachdenkt ...müssen Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Wenn es Öff. Dienst ist, wohl eher gar nicht. Ein 'großer' privater AG könnte die eingesparten halben Rentenabschläge als nicht mehr zu zahlender Bonus auf die Betriebsrente gegenrechnen und damit plusminusnull aus der Verlängerung rauskommen. Morgen in der Personalabteilung anrufen schafft Klarheit. Gruß w. PS: eine Verschiebung des Rentenbeginns um 4 Monate kann schon finanziell grenzwertig sein - die nächste zuverlässige Beratungsstelle kann es Ihnen ausrechnen.
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