Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63 Antrag mit 60 stellen?

von 54er27.08.2014 | 18:20
1384 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Das hört sich ja blöd an, aber der Sinn ist folgender. Hat man mit 60 Jahren die geforderten 45 Beitragsjahre, wäre es dann nicht sinnvoll im Sinne des Bestandsschutzes schon den Rentenantrag für die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren zu stellen. Ist es nicht so, dass bei einem Rentenbezug der Tag der Antragstellung maßgebend ist. Es wäre doch ärgerlich, wenn dieses Gesetz in drei Jahren keinen Bestand mehr hätte. Man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wird berechnet nach Rechtsvorschriften, welche zum Rentenbeginn Gültigkeit haben.

Durch eine verfrühte Rentenantragstellung besteht keine Möglichkeit sich eine gesetzliche Regelung „vorab zu sichern“.

Üblicherweise wird ein Rentenantrag circa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt.

Dies ist in der Regel ausreichend, um einen nahtlosen Übergang vom Ende der Beschäftigung oder Sozialleistung in die Rente zu gewährleisten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Heidi G.am 27.08.2014 | 18:25
Ich trinke am Tag noch keinen Alkohol, hoffe es ist ein Scherz von Ihnen.
007am 27.08.2014 | 19:00
Sie sollten auch sofort Beerdigung,Grabstelle und Sarg kaufen,wer weiss was das einmal später kostet.
KSCam 27.08.2014 | 19:09
Das hört sich nicht nur blöd an, das ist auch ne blöde Idee! Jeder Mitarbeiter einer DRV Beratungsstelle, eines Rathauses, o.ä. würde sich mit gutem Grund weigern einen Altersrentenantrag 3 Jahre vorher helfen auszufüllen. Das wäre absolut vertane Zeit, weil ein Jahre vorher gestellter Antrag postwendend zurückgeschickt werden würde. Als nächstes kommt ein 25 jährger Student auf die Idee schon mal die Altersrente zu beantragen....man weiß ja nie... aber so dämlich wird unser Gesetzgeber wohl nicht sein, zuzulassen, dass ein heute für die weite Zukunft gestellter Antrag in Jahren gültig ist......und künftige Gesetze aushebelt. Vergessens Sie es - aber wahrscheinlich war Ihr Beitrag einer dieser Scherze um die Menschen hier auf Trapp zu bringen.
W*lfgangam 27.08.2014 | 22:44
Hallo 54er, natürlich 'dürfen' Sie jederzeit einen wie auch immer gearteten Antrag stellen. Hier wird ihn die DRV _sehr_ zeitnah bearbeiten und ihn mangels Voraussetzung (das Lebensalter für diese Rentenart fehlt) noch am selben Tag 'bescheiden'/ablehnen ...gut für die interne Statistik/Laufzeiten ;-) Allerdings fehlen diese 15 Min. Arbeitszeit dann für real wichtigere Anträge ... Bestandsschutz? Ja, den haben Sie am Tag des Rentenbeginns, wenn die diversen 'Vertrauensschutzregelungen' greifen - eine schlicht verfrühte Antragstellung ohne Rechtsanspruch findet sich da bisher nicht. Gruß w. PS: Ihre Frage ist gar nicht so blöd, kommt öfters im täglichen Geschäft vor!
Kartoffeln kaufen!am 28.08.2014 | 00:02
Sie sollten schon mal 80 Zentner Kartoffeln kaufen. Falls es demnächst keine mehr geben sollte, haben Sie für Jahre vorgesorgt! Ihr Rentenantrag würde sofort abgelehnt. Außer Spesen, nichts gewesen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026