Hallo Alois,
soweit Sie 47 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben und 1953 geboren sind, können Sie nach jetzigen Informationen nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 2 Monaten die Altersrente abschlagsfrei beziehen. Unerheblich ist dabei, dass Sie evtl. noch 2 Jahre Arbeitslosengeld I beziehen. Es war in der Diskussion, die letzten Jahre bei den erforderlichen 45 Jahren nicht mitzuzählen, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt. Da Sie bereits 47 Jahre zurückgelegt haben, sind Sie davon nicht betroffen.