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Rente mit 63

von Ernst29.05.2010 | 18:49
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14 Antworten

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Kann ich mit 63 Jahren ohne Abzüge von der Rente in Rente gehen, wenn mir erst im Jahre 2010 die 50%ige Schwerbeschädigung anerkannt wurde. Bin Jahrgang 1951 und seit ich 15 Jahre alt bin durchgehend berufstätig. Oder hätte die Schwerbeschädigung bereits im Jahre 2000 anerkannt sein müssen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Jahrgang 51 kann bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren diese Rente mit 60 und 10,8% Kürzung und mit 63 ohne Kürzung erhalten. Die 50% mdE/GdB müssen bei Rentenbeginn vorliegen.

13 Antworten

!am 29.05.2010 | 20:00
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… /Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true
Bibiam 29.05.2010 | 20:04
Sie können natürlich mit 63 und ohne Abzüge in Rente gehen. Die Schwerbehinderung musste NICHT bereits schon 2000 anerkannt worden sein.
Stimmt Dasam 30.05.2010 | 12:31
@Bibi - wenn diese Auskunft stimmt, warum kann dann ich - Jahrgang 1950 - ab 2010 Schwerbehindert - erst mit 63 in Rente gehen ?
Schadeam 30.05.2010 | 14:20
Warum "eiert hier jeder im Forum" rum? Fordert doch ganz einfach eine Rentenauskunft vom RV Träger an - da steht schwarz auf weiß drin, wann bezogen auf den konkreten Einzelfall die AR für Schwerbehindert mit oder ohne Abzug möglich ist.....
Michaelam 30.05.2010 | 14:35
Geburtsjahr 1951 mit 50% Schwerbehinderung, Rente mit 60 und Abzug 10,8% Rente mit 63 ohne Abzug
Michaelam 30.05.2010 | 14:36
zu meinem vorherigen Beitrag Rente Baujahr 1951 bei 35 Versicherungsjahre.
Michaelam 30.05.2010 | 17:45
Stimmt Das ist doch klar Jahrgang 1950 geht 1 Jahr vor 1951 in Rente und ich glaube bei Jahrgang 1950 gibt es noch eine andere Regelung einfach mal unter google suchen
@ Michael - Stimmt Dasam 30.05.2010 | 17:20
Warum ? Laut tel. Auskunft der DRV - wären meine Abzüge als Baujahr 1950 - genau so hoch wie die eines 1951 Geborenen. Das, mit Verlaub - kann ich nicht nachvollziehen ?
Rentenbeginnrechneram 30.05.2010 | 18:11
Bibiam 30.05.2010 | 21:52
An 'Stimmt Das': Nichts anderes hatte ich ja auch geschrieben. Nämlich dass man mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen kann, wenn 2010 eine Schwerbehinderung von 50 % zugesprochen bekommen hat!!!
Bibiam 01.06.2010 | 16:20
Stimmt das scheint nicht zu wissen und/oder zu verstehen, dass es in diesem Fall gar keinen Unterschied macht, ob man Baujahr 1950 oder 1951 ist. Unterm Strich ist es nämlich exakt das gleiche. Kapito?
Wolfgangam 01.06.2010 | 21:54
...oder anders gesagt: bei einem Rentenbeginn vor 2012 ist der Jahrgang für jede Rentenart egal. Die Anhebung der Regelaltersrente greift frühestens bei Rentenbeginnen ab 2012 für die Jahrgänge 47 ff. - und ausgeklammert sind auch danach die AR für Frauen sowie nach Alo/ATZ und die ganzen Vertrauensschutzregelungen für die anderen AR. Gruß w.
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