Werden 3 Studienjahre einer Berufs- u. Ing.-Fachschule (ähnl. einer Berufsakademie) für die Rente mit 63 berücksichtigt?
Es war definitiv keine Hochschulausbildung (Zeugnis), steht aber so in meiner Rentenauskunft.
Sollte man da auf Berichtigung bestehen oder bringt das nichts?
Danke für Infos.
Bei der "neuen" abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab 63 werden Zeiten einer Schulausbildung für die Wartezeit von 45 Jahren nicht berücksichtigt (wenn nicht gleichzeitig Pflichtbeiträge vorliegen).
Es kann für die Berechnung der Rente von Vorteil sein, wenn es statt einer Hochschul- eine Fachschulausbildung war. Wenn also tatsächliche eine Fachschulausbildung vorlag, einfach dies dem Rentenversicherungsträger kurz mitteilen und Nachweise übersenden.
Für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Wartezeit von 35 Jahren zählen Zeiten der Schulausbildung zur Wartezeit hinzu.
Zeiten der Schul-/Fachschul- oder Hochschulausbildung ohne gleichzeitigen Leistungsbezug können nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden.
Aus Sicht der Rentenversicherungsträger kann der Besuch einer Berufsakademie durchaus als Hochschulzeit gewertet werden. Bei einem Rentenbeginn ab 2009 kann sich jedoch nur ein Fachschulbesuch rentensteigernd auswirken. Sollte es sich daher tatsächlich um eine Fachschule gehandelt haben, weisen Sie dies bitte mit entsprechenden Unterlagen gegenüber der DRV nach.
Danke für die umgehenden Antworten!
Also allenfalls bei Berichtigung zur FS hin etwas rentensteigernd und in meinem Fall somit keine Rente mit 63 möglich.
Wäre auch zu schön gewesen.
Sicher muss es irgendwann einen Stichtag bzw. irgendein Limit u. Grenzen geben, aber diese Luftnummer einer roten Partei gilt wirklich nur für einen sehr kleinen Teil der angehenden Rentner mit 63.