Hallo blondie,
wenn das Gesetz so kommt, wie in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, dann wird es um eine sogenannte Wartezeit gehen und die bemisst sich nach Jahren bzw. Monaten und nicht nach Entgeltpunkten. Es würde also darauf ankommen, ob Sie mit der Arbeit und den versicherten Pflegezeiten insgesamt auf 45 Jahre kommen.