Hallo Werner Zettl,
mit Geburtsjahrgang 1954 können Sie
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab einem Lebensalter von 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Bei dieser Wartezeit würde der Arbeitslosengeldbezug in den letzten 2 Jahren nicht mitzählen - wäre also ein Problem, wenn Sie die 45 Jahre nicht bereits erfüllt hätten. Diese Rente ist abschlagsfrei.
- die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr beanspruchen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben - dabei zählen die Arbeitslosenzeiten mit. Diese Rente wäre mit Abschlägen verbunden (9,6 % bei Rentenbeginn mit 63 und Jg. 54).
Wichtig wäre also zunächst - wie Forumsteilnehmer Schade schon empfohlen hat - zu prüfen, wieviele anrechenbare Wartezeitmonate Sie bisher zurückgelegt haben.
Bei einer weiteren langen Krankheit käme natürlich auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage - diese wäre allerdings auch mit Abschlägen verbunden.