Hallo!
seit mein Mann in Rente ist (1.12.15) leben wir auf der Kanareninsel La Gomera. Ich bin Jahrgang 56 und in Spanien nicht mehr berufstätig.
Ich würde gerne mit 63 mit Abschlag in Rente gehen. Bei der Antragstellung für die Rente meines Mannes in Hagen sagte mir 2015 der Herr dort, dass ich das ab 1.8.19 kann. Nun habe ich gehört, dass das nicht gehen soll, weil wir unseren Hauptwohnsitz in Spanien haben. Was stimmt denn nun?
Es ist egal, wo Sie jetzt Ihren Wohnsitz haben, wenn die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Rente in jedes Land überwiesen.
Hallo Ute Finger,
Ihr Mann bekommt ja auch die Rente überwiesen. Bitte schauen Sie hier mal auf der DRV Homepage.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/05_rente_und_ausland/02a_rente/02_02_rente_andere_staaten.html
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
hören ist gut, wissen ist besser ;-) Egal wo Sie wohnen, ist Ihr Rentenanspruch von den erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen abhängig. Für die Rente ab 63 benötigen Sie 35 anrechenbare Versicherungsjahre - wenn Sie die erreicht haben, stellen Sie den Antrag unmittelbar vor Ort bei den spanischen Rentenbehörden. Sollte es da 'Probleme' geben, können Sie den Antrag natürlich auch bei Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde/Versicherungsamt stellen oder unmittelbar bei Ihrer letzten DRV ...da gibt es viele Wege.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen (der Herr in Hagen wird sicher Recht haben), können Sie aus Ihrer letzten Rentenauskunft erlesen, ggf. hier eine neue anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Gruß
w.
Nun habe ich gehört, dass das nicht gehen soll, weil wir unseren Hauptwohnsitz in Spanien haben. Was stimmt denn nun?
Von wem gehört?
Vom Frisör, Bäcker, Gärtner oder Tauchlehrer?
Man soll nicht immer alles glauben, was unqualifizierte Leute so von sich geben!
Sehen Sie Ihre Rentenauskunft oder fordern Sie eine bei Ihrem Rententräger an. Da steht alles drin!