Rente mit 63

von
Leo

Ich habe einen Rentenantrag gestellt.
Bin 63 und habe seit 48 Jahren in die Rente einbezahlt.
Davon war ich 27 Jahre Angestellt und war Pflichtversichert.
die letzten 21 Jahre war ich Selbständig habe eine kleine Firma mit der ich mich gerade so über Wasser halten kann und habe den Freiwilligen Grundbetrag bezahlt das sind ca 84,00 EURO pro Monat.
Meine Rente beträgt etwa 1140€. Da man davon nicht leben kann,
würde ich gerne noch weiter Arbeiten und habe einen Dazuverdienst von 16000€ inkl. der 6300€ die man dazu verdienen darf, angegeben.
Da ich die letzten Jahre nur den Grundbeitrag bezahlt habe, habe ich die letzten 15 Jahre nur wenig Entpunkte erreicht obwohl mein regulärer Verdienst etwa dem Durchschnitt Verdienst eines Arbeitnehmers entspricht.
es ergeben sich laut Rentenversicherer nur ca. 0,1652 Entpunkte
das entspricht etwa einem Verdienst von 5000 €im Jahr.
Deshalb ergibt sich ein Zuverdienstdeckel von 514,00€ im Monat
den ich zusätzlich zur Rente verdienen darf. ca 1700,00€ gesamt.
Da ich aber einen dazuverdienst von 16000€ angegeben habe werde mir von der Rente ca.800€ im Monat abgezogen.
somit lohnt es sich nicht zu arbeiten sondern lieber ein 400€Job anzunehmen. Also wieder einen kleinen Handwerksbetrieb schließen, dass kann ja nicht der Sinn der Sache sein! Dass verstehe wer wolle!
Ich verstehe nicht warum hier nur die Entgeldpunkte der letzten 15 Jahre zählen und nicht mein Tatsächlicher Verdienst,denn von dem kann man doch nur Leben und nicht von den erzielten Entpunkten.
Meine Frage ist, kann ich gegen den Bescheid wie der Hinzuverdienstdeckel berechnet wurde etwas unternehmen.

von
???

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass sich der Widerspruch nur auf Den Hinzuverdienstdeckel bezieht.

Vorher sollten Sie sich allerdings § 34 Abs. 3a SGB VI durchlesen. Ihr Widerspruch hat danach keine Aussicht auf Erfolg. Sie müssten also bereits sein, bis in höhere Instanzen den Rechtsweg zu beschreiten, weil das Gesetz geändert werden müsste.

Das Prinzip der Rentenversicherung ist nun mal, dass hier alles auf der Beitragszahlung und deren Höhe beruht. Auch vor dem "neuen" Hinzuverdienstdeckel waren die Hinzuverdienstgrenzen an die erworbenen Entgeltpunkte gekoppelt.

von
Speedy Gonzales

Zitiert von: Leo
Ich habe einen Rentenantrag gestellt.
Bin 63 und habe seit 48 Jahren in die Rente einbezahlt.
Davon war ich 27 Jahre Angestellt und war Pflichtversichert.
die letzten 21 Jahre war ich Selbständig habe eine kleine Firma mit der ich mich gerade so über Wasser halten kann und habe den Freiwilligen Grundbetrag bezahlt das sind ca 84,00 EURO pro Monat.
Meine Rente beträgt etwa 1140€. Da man davon nicht leben kann,
würde ich gerne noch weiter Arbeiten und habe einen Dazuverdienst von 16000€ inkl. der 6300€ die man dazu verdienen darf, angegeben.
Da ich die letzten Jahre nur den Grundbeitrag bezahlt habe, habe ich die letzten 15 Jahre nur wenig Entpunkte erreicht obwohl mein regulärer Verdienst etwa dem Durchschnitt Verdienst eines Arbeitnehmers entspricht.
es ergeben sich laut Rentenversicherer nur ca. 0,1652 Entpunkte
das entspricht etwa einem Verdienst von 5000 €im Jahr.
Deshalb ergibt sich ein Zuverdienstdeckel von 514,00€ im Monat
den ich zusätzlich zur Rente verdienen darf. ca 1700,00€ gesamt.
Da ich aber einen dazuverdienst von 16000€ angegeben habe werde mir von der Rente ca.800€ im Monat abgezogen.
somit lohnt es sich nicht zu arbeiten sondern lieber ein 400€Job anzunehmen. Also wieder einen kleinen Handwerksbetrieb schließen, dass kann ja nicht der Sinn der Sache sein! Dass verstehe wer wolle!
Ich verstehe nicht warum hier nur die Entgeldpunkte der letzten 15 Jahre zählen und nicht mein Tatsächlicher Verdienst,denn von dem kann man doch nur Leben und nicht von den erzielten Entpunkten.
Meine Frage ist, kann ich gegen den Bescheid wie der Hinzuverdienstdeckel berechnet wurde etwas unternehmen.

Nein, ist geltende Rechtslage.

Gestaltungsmöglichkeiten hätte es nur vor dem Rentenbeginn gegeben, z.B. in dem Sie für 2018 ein Jahr freiwille Höchstbeiträge (ca 12x1250€!) eingezahlt hätten, dann wäre der Hinzuverdienstdeckel gar nicht mehr zum Zuge gekommen. (übrigens: der Hinzuverdienstdeckel wäre auch mit freiwilligen Beiträgen im Gegenwert von ca. 0,7 EP schon nicht mehr relevant geworden)

Kleiner Trost: Sofern das Rentenbeginnsjahr 2019 nicht einen Zeitraum von vollen 12 KM mit Hinzuverdienst umfasst, dürfte die Rechnung positiver ausfallen als vielleicht von ihnen gedacht (12 Mo-> 29% Teilrente; 8 Mo -> 68% Teilrente; 5 Mo. -> 97% Teilrente)

von
Leo

wer macht solche Gesetze..... Arme Menschen die im Alter noch arbeiten müssen!

Experten-Antwort

Hallo Leo,
inhaltlich muss ich auf die Vorantworten verweisen.
Die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels erfolgt in Verbindung mit vorhandenen Rentenbeiträgen (aus den letzten 15 Jahren). Der tats. Verdienst, z.B. aus einer neben den RV-Beiträgen ausgeübten Beschäftigung, spielt keine Rolle.
Rechtlich hat sich die Rentenversicherung hier an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und hat keine Möglichkeit Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit irgendwie in die Berechnung einfließen zu lassen.

Wie man alternativ hätte reagieren können, hat Speedy Gonzales ganz anschaulich dargestellt.

von
Kaiser

Im Übrigen hättest Du auch bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Versicherungspflicht beantragen oder auf andere Weise (z.B. privat) Altersvorsorge betreiben können.
Die vernachlässigte Altersvorsorge hast Du, wie viele andere Selbständige auch, selbst zu verantworten.
Genau aus diesem Grunde plant die Politik auch die Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige und da sind sich ausnahmsweise mal alle Parteien einig.

von
Leo

an kaiser!
habe ich ja auch getan!

es ist aber trotzdem nicht Gerecht das derjenige der schon eine niedrige Rente hat und 47 Jahre einbezahlt hat,und noch weiter Arbeiten möchte oder muss, weniger dazu verdienen darf um seinen Lebensunterhalt zu gestalten. Soll mir bitte Einer mal von den Leuten erklären die so ein Gesetz ausgearbeitet haben, was dass für einen Sinn macht! Der Angestellt der Gut verdient hat und eine hohe Rente hat bei dem kommt die Deckelung dann so gut wie gar nicht in Betracht bzw. kann viel mehr dazu verdienen. (Was ich dem ja auch gönne.
Wer solche Gesetze macht muss Sich nicht wundern wen ein großer Teil der Bevölkerung so langsam Glauben an diesen Stadt verliert.

von
Sozial

Zitiert von: Leo
an kaiser!
habe ich ja auch getan!

es ist aber trotzdem nicht Gerecht das derjenige der schon eine niedrige Rente hat und 47 Jahre einbezahlt hat,und noch weiter Arbeiten möchte oder muss, weniger dazu verdienen darf um seinen Lebensunterhalt zu gestalten. Soll mir bitte Einer mal von den Leuten erklären die so ein Gesetz ausgearbeitet haben, was dass für einen Sinn macht! Der Angestellt der Gut verdient hat und eine hohe Rente hat bei dem kommt die Deckelung dann so gut wie gar nicht in Betracht bzw. kann viel mehr dazu verdienen. (Was ich dem ja auch gönne.
Wer solche Gesetze macht muss Sich nicht wundern wen ein großer Teil der Bevölkerung so langsam Glauben an diesen Stadt verliert.

Sie können von dieser Summe nicht leben? Viele EM-Rentner oder Altersrentner mit GruSi haben noch weniger. Vom Alg 2 wollen wir gar nicht reden, da hätten Sie reichlich die Hälfte davon.

von
W°lfgang

Hallo Leo,

in Kenntnis des neuen Hinzuverdienstrentenrechts seit 2017 hätten Sie einfach im letzten Jahr/oder in 2017 höhere freiwillige Beiträge einzahlen können und schon hätten Sie einen besseren Hinzuverdienstdeckel/eine höhere Teilrente erwarten können. So kurz vor der Rente geht man sich doch mal informieren /was hat sich geändert /kann ich einen Vorteil draus ziehen!

Merke: wer zu spät kommt/sich nicht rechtzeitig informiert, ist leider 'angeschmiert' ...da kann der Gesetzgeber nichts für, wenn Sie die neuen Möglichkeiten ungenutzt liegen gelassen haben.

Nebenbei, das alte Hinzuverdienstrentenrecht basiert auch auf einem Best-Wert, allerdings nur auf dem der letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn. Da sind 15 Jahre doch allgemein eine deutliche Verbesserung.

Gruß
w.
PS: wie manche blind + uninformiert in eine Altersrente gehen, ist im Einzelfall schon mal erschreckend ...vielleicht, weil die Infos/Beratungen kostenlos sind/taugt ja nix ;-)

Ansatzweiser realistischer TIPP: Rentenantrag zurückziehen und für 2019 höheren Beitrag einzahlen/Rentenantrag zum 01.01.2020 neu stellen – oder, sofern 2018 noch nicht mit freiw. Beiträgen belegt sein sollte (45 Jahre schon vorher erreicht/freiw. Beitragsweiterzahlung dafür nutzlos/eingestellt) dann für 2018 eben noch unter dem 'anhängigen Verfahrensdatum' nachzahlen. Zu diesen Infos erhalten Sie aufklärenden Rat in der nächsten Beratungsstelle ...vielleicht geht da noch was.

Experten-Antwort

Danke für die Ergänzungen W*lfgang.
Der realistische Tipp (Zahlung 2018) wäre einzelfallabhängig genau zu prüfen. Will ich als Möglichkeit nicht ausschließen.
Die zweite Variante (Rentenbeginn nach 2020 verschieben) muss man sicher mehrfach überdenken, da man hier ja erstmal richtig Geld (mgl. Rentenzahlungen) liegen lässt.

von
Leo

Danke für die Antworten.
Ja das Gesetzt ist nun mal so
Aber wenn es jeder so hinnimmt
Wird sich nichts ändern.
Da reden alle von Altersarmut aber gleichzeitig verhindert man mit diesen idiotisches Gesetzen das Ältere Menschen noch (wenn Sie schon über 45 Jahre einbezahlt haben und dann muss das egal sein wieviel das war,weil es ja dann auch weniger Rente gibt!)soviel dazuverdienen können wie Sie wollen. Vielleicht würden dann nicht soviele noch Sozialleistungen benötigen und müssten nicht den für manche peinlichen Gang zu Sozialamt
Gehen.
Tut mir Leid, verstehe nicht dass viele diese Gesetze einfach so hinnehmen!
Lasst uns eine Rentnerpartei gründen!

von
chi

Es zwingt Sie doch niemand, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze warten, können Sie ohne Anrechnung hinzuverdienen, so viel Sie wollen.

Ebenso wäre der Deckel kein Problem, wenn Sie dem bisherigen Einkommen angemessene Beiträge gezahlt hätten.

von
VL

An Chi
Sagen Sie dass auch zu einem
Der 16 Jahre im Niedriglohn Bereich gearbeitet hat!?

von
chi

Zitiert von: VL
Sagen Sie dass auch zu einem
Der 16 Jahre im Niedriglohn Bereich gearbeitet hat!?

Warum nicht? Der hat den Hinzuverdienstdeckel dann jedenfalls in der richtigen Höhe, weil er nicht die Wahl hatte, zu geringe Beiträge einzuzahlen.

von
PeterT

Niemand zwingt dich in die Vorgezogene Altersrente zu gehen.
Wenn du noch so fit bist zu arbeiten, dann mache das doch.

Gehst du erst mit erreichen der Regelaltersrente in selbige, kannst du Hinzuverdienen so viel du möchtest.

Wie gesagt ....es ist eine VORGEZOGENE Altersrente. Da gelten nun mal andere Bedingungen.

von
Leo

Erst mal 48 Jahre arbeiten, Steuern und Sozialbeiträge Zahlen und dann nochmal nachdenken ob das alles gerecht verteilt ist.

von
PeterT

Zitiert von: Leo
Ich habe einen Rentenantrag gestellt.
Bin 63 und habe seit 48 Jahren in die Rente einbezahlt.
Davon war ich 27 Jahre Angestellt und war Pflichtversichert.
die letzten 21 Jahre war ich Selbständig habe eine kleine Firma mit der ich mich gerade so über Wasser halten kann und habe den Freiwilligen Grundbetrag bezahlt das sind ca 84,00 EURO pro Monat.
Meine Rente beträgt etwa 1140€. Da man davon nicht leben kann,
würde ich gerne noch weiter Arbeiten und habe einen Dazuverdienst von 16000€ inkl. der 6300€ die man dazu verdienen darf, angegeben.
Da ich die letzten Jahre nur den Grundbeitrag bezahlt habe, habe ich die letzten 15 Jahre nur wenig Entpunkte erreicht obwohl mein regulärer Verdienst etwa dem Durchschnitt Verdienst eines Arbeitnehmers entspricht.
es ergeben sich laut Rentenversicherer nur ca. 0,1652 Entpunkte
das entspricht etwa einem Verdienst von 5000 €im Jahr.
Deshalb ergibt sich ein Zuverdienstdeckel von 514,00€ im Monat
den ich zusätzlich zur Rente verdienen darf. ca 1700,00€ gesamt.
Da ich aber einen dazuverdienst von 16000€ angegeben habe werde mir von der Rente ca.800€ im Monat abgezogen.
somit lohnt es sich nicht zu arbeiten sondern lieber ein 400€Job anzunehmen. Also wieder einen kleinen Handwerksbetrieb schließen, dass kann ja nicht der Sinn der Sache sein! Dass verstehe wer wolle!
Ich verstehe nicht warum hier nur die Entgeldpunkte der letzten 15 Jahre zählen und nicht mein Tatsächlicher Verdienst,denn von dem kann man doch nur Leben und nicht von den erzielten Entpunkten.
Meine Frage ist, kann ich gegen den Bescheid wie der Hinzuverdienstdeckel berechnet wurde etwas unternehmen.

Du möchtest also deine Rente berechnet haben auf Grund deines Verdienstes als Selbständiger .....obwohl du nur den Mindestbeitrag eingezahlt hast ? Habe ich das richtig verstanden ?

Ausserdem werden nicht die 15 zurückliegenden Jahre zur Berechnung herangezogen, sondern 15 Jahre zurück ... DAS EINE Jahr mit dem meisten Verdienst, also den höchsten Beitragseinzahlungenzahlen.

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