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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Leo12.02.2019 | 10:07
94 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wann muss ich den Rentenantrag stellen wenn ich mit 63 in Rente ohne Abzüge will. habe 46 Jahre einbezahlt. Bin im Mai 2018 63 Jahre geworden.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leo,

wie bereits von "senf-dazu" ausgeführt, müsste Ihnen aufgrund Ihres Alters bereits eine Rentenauskunft erteilt worden sein. Dieser können Sie den Zeitpunkt des Rentenbeginns und ob die Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte vorliegen entnehmen. Sofern keine aktuelle Rentenauskunft vorliegen sollte, dann diese entweder kurz telefonisch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern oder direkt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausmachen. Bedenken Sie dabei, dass der Antrag (zumindest formlos) innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Kalendermonat gestellt wird, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst beginnt die Rente erst mit dem Monat der Antragstellung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hier nochmals zur Klarstellung: Wird eine Altersrente zu einem Rentenbeginn beansprucht wird, ab dem die Rente ohne Abschläge zu zahlen ist, kann der Leistungsfall nicht mehr so verschoben werden, dass eine verspätete Antragstellung rechtzeitig wird. Es gilt aber trotzdem die generelle Antragsfrist von 3 Monaten. Damit kann eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte zum (frühestmöglichen) Rentenbeginn 01.12.2018 beginnen, wenn der Rentenantrag innerhalb der Frist vom 01.12.2018 bis 28.02.2019 gestellt wird (rechtzeitige Antragstellung).

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ceterum censeo

Es ist richtig, dass für abschlagsfreie vorgezogene Altersrenten in Hinzuverdienstfällen Besonderheiten gelten. Da dies hier aber nicht die Frage war, wurde auch nicht weiter darauf eingegangen. Für den "geneigten Leser" wird auf die GRA § 99 SGB VI, Abschnitt 2.5.8 verwiesen:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_99R2.5.8

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

senf-dazuam 12.02.2019 | 10:09
In Ihrer letzten Rentenauskunft sollte drinstehen, wann die "Rente ab 63", die Renten für *besonders* langjährige Versicherte für Sie beginnen kann. Etwa drei Monate vorher sollten Sie den Antrag stellen.
senf-dazuam 12.02.2019 | 13:08
Nachtrag: Wenn Sie hier rechts den Rentenbeginnrechner nutzen, werden Sie feststellen, dass Sie bereits im November oder Dezember den Rentenanspruch hatten (wenn die 45 Jahre wirklich voll sind). Daher sollten Sie in diesem Monat den Rentenantrag stellen, um die erste(n) Rente(n) nicht zu verpassen. Falls doch, wird Ihnen aber wegen des verspäteten Rentenbeginns ein Zuschlag gewährt. Dieser rechnet sich aber erst nach ca. 15 Jahren ... Wenn Sie in den letzten Monaten noch gearbeitet haben, denken Sie an die Hinzuverdienstgrenzen, die bis zur Regelaltersgrenze bestehen.
W*lfgangam 12.02.2019 | 20:40
Hallo Leo, die abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren war bereits zum 01.12.2018 für Sie möglich. Natürlich können Sie ab diesem Zeitpunkt auch einen späteren Beginn dieser Rente wählen - Sie erhalten ja weiterhin aus Ihrer Beschäftigung Einkommen /sind finanziell abgesichert /erhöhen weiterhin Ihren Rentenanspruch ...und erst mit 65 + 9 (Regelaltersgrenze erreicht) wird die Rente auch weiterhin ohne Abschlag zu zahlen sein :-) Ein rückwirkender Rentenbeginn zum 01.12.2018 geht nicht, geht nur ab Antragsmonat (daneben sind sicher auch Kündigungsfristen aus Ihren Arbeitsvertrag zu berücksichtigen!) Machen Sie mal einen Termin in der nächsten Beratungsstelle aus und fragen speziell zur 'Flexi-Rente' nach - Arbeit und gleichzeitiger (Teil)Rentenbezug ...Sie scheinen Ihren Job gerne zu machen, sonst hätte Sie schon im letzten Jahr die Rentenkarte mit Beschäftigungsende und anschließender abschlagsfreier Rente gezogen - oder sind einfach uninformiert. Gruß w.
W*lfgangam 13.02.2019 | 21:31
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
... Ein rückwirkender Rentenbeginn zum 01.12.2018 geht nicht, geht nur ab Antragsmonat ...
Hallo W*lfgang! Warum? Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem möglichen Rentenbeginn gestellt, wird die Rente auch ab dem Rentenbeginn gezahlt, oder? Also für eine Rente ab 1.12.2018 sollte der Antrag (oder eine Terminvereinbarung für einen Antrag auf Erteilung ... einer Rente) innerhalb des Februars 2019 rechtzeitig gestellt sein. 1.11. ist zugegebenermaßen passé ...
Hallo senf-dazu, nicht hier/Altersrente für besonders langjährig Versicherte - da gibt es kein Dispositionsrecht, wenn das abschlagsfreie Rentenbeginndatum 'verschwitzt' worden ist. Da können Sie sich nur über die erste Kontaktaufnahme/Terminabsprache retten, um den max. rückwirkenden Rentenbeginn damit sicher zu stellen. Andere spontan Wissende werden Ihnen die dazu bestehende RAA der DRV nachliefern. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/ Gruß w. PS: bin ich selbst schon drauf reingefallen/3-Monats-Frist bei dieser Rentenart ;-)
W*lfgangam 13.02.2019 | 22:07
Ergänzend: Hier haben Sie einen Beitrag, in dem das Thema schon 'leidenschaftlich' + zutreffend/abschließend behandelt worden ist: https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/forum/detail/dispositions… Gruß w. PS: @senf-dazu ...Sie sind doch auch schon ein paar Tage länger hier - und finden einen gerade mal einen 1 Jahr alten Beitrag nicht mehr/haben keine Bookmarks/Favoriten angelegt – oder den Zettelkasten für wirkliche wichtige Fragen/Antworten mal durchgewühlt? ;-)
senf-dazuam 14.02.2019 | 10:15
Danke an den Experten, das erübrigt meine Nachfrage aufgrund http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… @W*lfgang: der Fall von Jonny lag doch ein bisschen anders ...
Ceterum censeoam 14.02.2019 | 15:45
es sei denn, es handelt sich um einen sog. "Hinzuverdienstfall" nach der RAA zu §99, dann kann auch rückwirkend disponiert werden, nicht wahr?
W*lfgangam 14.02.2019 | 20:00
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/ Gruß w.
Sehr hilfreicher Link, W*lfgang. Soll man sich das ganze rvRecht durchlesen?
Wenn Sie dafür Zeit haben (oder sind Sie schon Rentner?) und lieber suchen statt zu finden ... ;-) > Experten-Antwort > Hier nochmals zur Klarstellung: (...) Danke dafür! Gruß w.
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