Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch verweise auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html
Der Mindestbeitrag beträgt 85,05 €.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit Zeiten des Bezugs von freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei
Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit
vorliegen.
Das würde bedeuten, wenn Sie auf 18 Jahre Pflichtbeiträge kommen und auf 45 Jahre Warztezeit, dann würde das funktionieren.
Allerdings rate ich Ihnen eine Auskunft- und Beratungsstelle aufzusuchen, um dies abschließend und verlässlich anhand Ihres Versicherungkontos zu klären.
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