Hallo Rudi,
grundsätzlich können Sie sich noch bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Die Agentur für Arbeit wird prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt gesundheitlich zur Verfügung stehen. Falls nicht kann eine Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente erfolgen. Daraufhin wird der Rentenversicherungsträger prüfen ob Erwerbsminderung vorliegt.
Die letzten 24 Kalendermonate vor Rentenbeginn mit Arbeitslosengeldbezug zählen nicht mit für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Ist die Wartezeit von 45 Jahren schon davor erfüllt hat der Arbeitslosengeldbezug keine negative Auswirkung.
Sie können sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen wie hoch die Zahlung wäre, wenn Sie die Rentenminderung bei einem vorzeitigen Rentenbezug ausgleichen möchten. Die Zahlung wäre bis zum vorzeitigen Rentenbeginn möglich.