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Experten-Antwort

rente mit 63 freiwillige zahlung

von Rudi23.01.2017 | 23:30
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich könnte mit 63+6 abschlaggstrei in Rente.Problem ich bin auf der Zielgeraden arbeitsunfähig geworden.Krankengeld läuft April 2018 aus.Könnte dann im sept.18 mit Abschlägen von 10% IN Rente.Möchte ich aber nicht,da Rente nicht üppig ist.Kann ich ab April 2018 noch 2Jahre Arbeitslosengeld bekommen oder muss ich zwingend mit 63 gehen auch wenn ich noch 3Stunden arbeiten könnte.Habe ja nicht selbst gekündigt.Könnte man den Abschlag von 10% falls nicht umgehbar mit freiwilligen Zahlungen abfedern und lohnt sich das?Wieviel muss man dann einzahlen und wird das direkt vor der Rente noch akzeptiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi,

grundsätzlich können Sie sich noch bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Die Agentur für Arbeit wird prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt gesundheitlich zur Verfügung stehen. Falls nicht kann eine Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente erfolgen. Daraufhin wird der Rentenversicherungsträger prüfen ob Erwerbsminderung vorliegt.

Die letzten 24 Kalendermonate vor Rentenbeginn mit Arbeitslosengeldbezug zählen nicht mit für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Ist die Wartezeit von 45 Jahren schon davor erfüllt hat der Arbeitslosengeldbezug keine negative Auswirkung.

Sie können sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen wie hoch die Zahlung wäre, wenn Sie die Rentenminderung bei einem vorzeitigen Rentenbezug ausgleichen möchten. Die Zahlung wäre bis zum vorzeitigen Rentenbeginn möglich.

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