Hallo,
Ich bin Aussiedler aus Kasachstan, geb. 1950 und seit 2002 in Deutschland.
Werden die Arbeitszeiten aus Kasachstan für die Rente mit 63 angerechnet? Wenn ja, soll dann der rentenantrag entsprechend früher gestellt werden?
Danke im Voraus
Gruß
Viktor
Hallo Viktor,
wenn die Beschäftigung in einem Vertragsstaat oder in einem Mitgliedsstaat der EU liegt können Beschäftigungszeiten während der Zeit im Ausland geltend gemacht werden.
Kasachstan geht jedoch nicht dazu, weswegen Ihnen diese Zeiten nicht auf die Rente in Deutschland angerechnet werden.
Wenn Sie Berechtigter nach § 4 des Bundesvertriebenengesetztes sind (vgl. Spätaussiedlerbescheinigung) können die Zeiten in Kasachstan anerkannt werden. Seit 2002 dürfte doch bereits ein Kontenklärungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem über die Zeiten entschieden wurde.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_1BSTAR2.6
Hallo,
Ich bin Aussiedler aus Kasachstan, geb. 1950 und seit 2002 in Deutschland.
Werden die Arbeitszeiten aus Kasachstan für die Rente mit 63 angerechnet? Wenn ja, soll dann der rentenantrag entsprechend früher gestellt werden?
Danke im Voraus
Gruß
Viktor
Selbsverständlich werden die Zeiten anerkannt
Hallo,
Ich bin Aussiedler aus Kasachstan, geb. 1950 und seit 2002 in Deutschland.
Werden die Arbeitszeiten aus Kasachstan für die Rente mit 63 angerechnet? Wenn ja, soll dann der rentenantrag entsprechend früher gestellt werden?
Danke im Voraus
Gruß
Viktor
Selbsverständlich werden die Zeiten anerkannt
Laut gegenwärtiger und zukünftiger Gesetzesgebung werden diese Zeiten voll anerkannt! Stimme meinen Vorrednern zu!
Danke für die Antworten!
Die Kontenklärung ist schon gemacht, die Zeiten sind anerkannt worden. Es bleibt nur noch abzuwarten, dass das Gesetzt in Kraft tritt.
Gruß
Viktor
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zeiten in Kasachstan anerkannt werden.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie zunächst eine Kontenklärung einleiten.