Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sonne,
wie „User Siehe hier“ bereits dargelegt hat, sind bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit für die Hinzuverdienstprüfung, diejenigen relevant, die nach der Gewinn- und Verlustrechnung VOR Abzug von Steuern in Ihrem Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen sind.
Durch die Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann es sein, dass Sie auch während des Rentenbezugs freiwillig krankenversichert sind, wenn diese als hauptberufliche Tätigkeit gewertet wird. Das würde bedeuten, dass auch aus diesen Einkünften Beiträge zur Krankenkasse zu zahlen wären. Bitte klären Sie dies nochmals genauer mit der Krankenkasse und inwieweit Sie dann Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen.
Weiterhin sollten Sie sich mit der Künstlersozialkasse in Verbindung setzen, da Sie als selbständige Autorin gegebenenfalls versicherungspflichtig kraft Gesetzes gemäß § 2 SGB VI in der Rentenversicherung sind und dementsprechend auch während dem Altersrentenbezug bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung zahlen müssten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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