Hallo, habe einen Schwerbehindertenausweis (50%) und erfülle alle Voraussetzungen, um mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Wie wird die Rentenhöhe berechnet? So, als wenn ich bis 65 Jahre gearbeitet hätte? Oder nach dem, was ich bis zum 63. Lebensjahr erwirtschaftet habe? Vielen Dank im voraus.
01.01.2012, 10:06
von
Schade
Es zählen die bis 63 tatsächlich gezahlten Beiträge.
01.01.2012, 14:19
von
Sozialrechtler
Zitiert von: Schade
Es zählen die bis 63 tatsächlich gezahlten Beiträge.
Etwas präziser bitte!
Meinen Sie mit "bis 63" das Jahr 1963, das Alter des Versicherten oder was?
Korrekterweise hätte Ihre Antwort lauten müssen: >>Es zählen die bis [zum 63. Lebensjahr] tatsächlich gezahlten [Versicherungs]Beiträge.
01.01.2012, 16:36
von
Schade
Klugscheißer!
Auch das von Ihnen zitierte 63. LJ umfasst 12 Monate - zählen nun die Beiträge bis zum 1. Monat des 63. Lebensjahr, oder bis zum fünften oder bis zur Vollendung des 63. Lj?
Sie sehen, ich kann auch klugscheißen....:)
01.01.2012, 16:40
von
Herr Beine
Das Jahr ist kaum ein paar Stunden alt und schon ist dieser Spinner @Sozialrechler wieder im Forum unterwegs und treibt sein Unwesen. Der ist so lästig wie eine Sch... fliege.
02.01.2012, 11:02
Experten-Antwort
Hallo Gerd,
eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen errechnet sich immer aus den bis zum Rentenbeginn gezahlten Beiträgen. Eine fiktive Anrechnung von Beiträgen über den gewählten Rentenbeginn bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze erfolgt nicht.
04.01.2012, 12:56
von
DarkKnight RV
Dank an den Experten.......
Hallo Gerd,
wann sind Sie denn geboren?? Sie wollen ja sicherlich ohne Abschläge in Rente gehen, oder?
04.01.2012, 15:14
von
Gerd
Hallo, da ich einen Schwerbehindertenausweis habe, kann ich mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Bin Baujahr 1950. Also wäre es nächstes Jahr soweit.