Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen insofern an, als dass eine Altersrente ohne Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme nur bei vorliegender Schwerbehinderung möglich ist.
Inwieweit es sich allerdingslos, bis zum Ablauf der Anspruchsdauer weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen und erst anschl. die Altersrente in Anspruch zu nehmen, klären Sie bitte im Rahmen eines Beratungsgespräches bei Ihrem Rentenversicherungsträger ab.
I.d.R. ist jedoch das Arbeitslosengeld höher als die zu erwartende Rente. Hinzu käme noch die rentensteigernde Wirkung des Arbeitslosengeldbezuges sowie (für den Fall, dass eine Altersrente nur mit Abschlägen möglich wäre) der Tatbestand, dass sich die Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente bei weiterem Arbeitslosengeld bezug Monat um Monat mindern.