Hallo, Ich bin Jahrgang 1961 und habe 45 Versicherungszeit voll. Leider finde ich überall unterschiedliche Informationen.
Regulär wäre mein Renteneintrittsalter 66jahre und 6 Monate. Also 2027. Da ich 45 Jahre voll habe, könnte ich doch ohne Abschläge mit 64 und 6 Monate, oder? Wenn ich dann mit 63 gehen will, würden dann 18x0,3% abgezogen, oder?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
26.06.2021, 12:38
von
Schade
Nein, mit 63 werden 12,6% abgezogen (42 Monate die Sie vor dem Regelalter gehen mal 0,3).
Ihr Denkansatz ist zwar interessant, deckt sich aber nicht mit den gesetzlichen Regelungen; gefühlt wurde diese Frage im Forum schon 1000 mal gestellt.
26.06.2021, 13:47
von
Sebastian
Es steht auch überall sehr unlogisch. Dort steht ja das, wenn man 45 Jahre voll hat früher gehen darf. Was bei meinem Jahrgang 64 und 6 Monate ist. Oder stimmt das auch nicht?
26.06.2021, 14:05
von
W°lfgang
Zitiert von: Sebastian
Es steht auch überall sehr unlogisch. Dort steht ja das, wenn man 45 Jahre voll hat früher gehen darf. Was bei meinem Jahrgang 64 und 6 Monate ist. Oder stimmt das auch nicht?
Ja mit 64+6 ist die Rente abschlagsfrei weil 45 Jahre vorliegen.
Schauen Sie doch einfach in Seite 7-9 Ihrer letzten Rentenauskunft, da steht doch alles drin.
27.06.2021, 05:28
von
PeterT
Eine Rente mit 63 wird IMMER mit Abschlägen bis zur Regelaltersrente berechnet.
Eine Rente mit 45 Beitragsjahren kann nur Abschlagsfrei am entsprechenden Geburtsjahr abhängigem Datum gewährt werden.
Es gibt keine Rente mit 63 UND 45 Jahren Beitragsjahren.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
27.06.2021, 15:32
von
Voll ist das Glas bei der DRV nie
ich weiss, es sind die Gesetze. Nicht die DRV Hätten Sie nur 5 Jahre Beiträge ( Schule Ausbildung ohne Beiträge) und wären 65 Plus Jahre alt, dann bekommen Sie 100% Minimalrente plus Sozialzuschüsse. Mehr, als mancher Versicherte Rentner mit 45 Jahren mit Minimallohn erarbeitet hat. So wird schlicht Ihre Rente mit 63 gekürzt. Nenn sich Solidarität mit Malle Fliegern.
27.06.2021, 18:27
von
So
Zitiert von: Ach ja
Zitiert von: Voll ist das Glas bei der DRV nie
ich weiss, es sind die Gesetze. Nicht die DRV Hätten Sie nur 5 Jahre Beiträge ( Schule Ausbildung ohne Beiträge) und wären 65 Plus Jahre alt, dann bekommen Sie 100% Minimalrente plus Sozialzuschüsse. Mehr, als mancher Versicherte Rentner mit 45 Jahren mit Minimallohn erarbeitet hat. So wird schlicht Ihre Rente mit 63 gekürzt. Nenn sich Solidarität mit Malle Fliegern.
Sie waren heute sicherlich zu lange in der Sonne. Nur so ist Ihr Beitrag zu erklären.
... Unrecht hat er nicht. Niemals oder nur wenig gearbeitet monetär im Portemonnaie GruSi. 40 Jahre Niedriglohn monetär im Portemonnaie GruSi. Wenigstens wurde ein Freibetrag für die Riesterrente geschaffen.
28.06.2021, 10:59
Experten-Antwort
Hallo Sebastian,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 64 J. + 6 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen.
Bei einem Rentenbeginn mit 63 (Altersrente für langjährig Versicherte) würde der Abschlag 12,6 Prozent betragen.
02.07.2021, 22:29
von
martin
ich bin auch jahrgang 61 und muss als besonders langjährig versicherter bis 64 und 6 monate arbeiten.das sind dann genau 49 jahre.ich habe bisher immer gelesen dass eine vorzeitige inanspruchnahme dieser rente auch mit abschlägen nicht möglich ist. ich höre jetzt zum ersten mal dass man trotzdem mit 63 gehen kann dann aber wie ein langjähriger behandelt wird und für die 18 monate die man eher geht 12,6 prozent weniger bekommt. wäre ich ein langjährig versicherter der bis 66 jahre und 6 monate arbeiten muss könnte ich dreieinhalb jahre eher gehen für die gleichen abzüge.fair sieht anders aus...
02.07.2021, 22:54
von
Klugpuper
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Für den Jahrgang 1964 beginnt der Spaß mit 65. Alles,was vorher beginnt, ist zwingend eine andere Altersrente. Diese andere Rente hat nichts mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu tun. Die Altersrente für langjährig Versicherte könnte z. B. mit 64 Jahren und 11 Monaten in Anspruch genommen werden. Sie wäre dann 25 Monate "zu früh" in Anspruch genommen worden und hätte folglich 7,5% an Abschlägen. (Selbst wenn der Versicherte zu dem Zeitpunkt 51 Jahre und 11 Monate an Beitragszeiten zurückgelegt hätte.)
02.07.2021, 22:54
von
Klugpuper
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Für den Jahrgang 1964 beginnt der Spaß mit 65. Alles,was vorher beginnt, ist zwingend eine andere Altersrente. Diese andere Rente hat nichts mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu tun. Die Altersrente für langjährig Versicherte könnte z. B. mit 64 Jahren und 11 Monaten in Anspruch genommen werden. Sie wäre dann 25 Monate "zu früh" in Anspruch genommen worden und hätte folglich 7,5% an Abschlägen. (Selbst wenn der Versicherte zu dem Zeitpunkt 51 Jahre und 11 Monate an Beitragszeiten zurückgelegt hätte.)