Hallo,
sofern Sie die Hinzuverdienstgrenzen der jeweiligen Teilrente einhalten können Sie dies bei Ihrem bisherigen oder einem neuen Arbeutgeber jederzeit machen. Beachten Sie bitte, das die Hinzuverdienstgrenzen jeweils Bruttobeträge sind, Sie aber mindestens 1/3 Nettorente verlieren. Wir empfehlen eine Beratung bei einer Auskunfts-und Beratungsstelle über die Auswirkungen eines entsprechenden Hinzuverdienstes.