Rente mit 63 mit Abschlägen, was ist wenn man aber erst mit 65 Jahren in Rente geht

von
Yoshoua

Hallo liebe Expertinnen und Experten,
ich zahle derzeit regelmäßig eine Ausgleich in die Rentenkasse, damit ich (theoretisch) mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen kann.
Ich werde den kompletten Ausgleich bis zum Lebensalter von 63 erreichen.

Was passiert eigentlich, wenn ich weiter z.B. bis 65 Jahre arbeite? Da ich dann ja ab 63 weiter einzahle und keine vorzeitige Rente in Anspruch nehme, müsste doch meine Rente mit 65 deutlich höher ausfallen. Ist das so? Gibt es bei meiner Überlegung Fallgruben, die ich bedenken sollte?

Vielen Dank
Yoshoua

von
W°lfgang

Hallo Yoshoua,

Sie 'erkaufen' sich derzeit zusätzliche Entgeltpunkte (EP), um einen _möglichen_ Rentenabschlag mit 63 auszugleichen - diese Rente müssen Sie nicht mit 63 zwangsläufig auch beantragen.

Diese zusätzlich erkauften EP wirken sich auch bei jedem späteren Rentenbeginn erhöhend aus.

'Fallgruben'? ...hmm, Ihre persönliche 'Erlebensphase' etwa, bis Einzahlung/Kapitalverlust wieder im Sparschwein ist, und sich ggf. die Enkel dann sagen: Opa, hast gut gemacht, uns so lange von Deinem Kapital 'entwöhnt' zu haben ;-)

Gruß
w.
PS: Nebenbei, wg. 'Steuertricks' mit diesen Altersvorsorgeaufwendungen haben Sie sicher Ihren Steuerberater vorab kontaktiert.

von
Harry

Es gibt nichts was es nicht gibt. Manche Menschen glauben das sie ewig leben, immer arbeiten der Kampf um jeden Euro, peinlich.

von
KSC

Lieber @harry:

Was ist daran peinlich wenn es Menschen gibt die gerne arbeiten? Oder die im Alter jeden Euro benötigen?

Gott sei Dank sind die Menschen unterschiedlich und können solche Fragen selbst für sich entscheiden ohne dumme Sprüche anhören zu müssen.

Experten-Antwort

Hallo Yoshoua,

wie Wolfgang bereits geschrieben hat, verpflichten Sie sich mit der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen nicht automatisch eine vorzeitige Altersrente zu beantragen bzw. in Anspruch zu nehmen.

Welche (vorzeitige) Altersrente Sie zu welchem Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihrer persönlichen Entscheidung überlassen.

Noch ein Hinweis. Wenn Sie mit 63 in Rente gehen sollten, wird diese Rente mit Abschlägen berechnet. Dies führt hin und wieder zu Irritationen. Die eingezahlten Beiträge gleichen diesen Verlust durch die höheren Entgeltpunkte aber aus.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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