Hallo, ist in dieser Hinsicht auch etwas für Schwerbehinderte (ab GdB 50) vorgesehen? Gilt dann Rente mit ??(61)?? Jahren nach mindestens 35 Beitragsjahren? Oder wird hier nichts angepasst? Ich konnte dazu noch nichts im Netz finden.
Danke für eine Info. F.
Hallo, ist in dieser Hinsicht auch etwas für Schwerbehinderte (ab GdB 50) vorgesehen? Gilt dann Rente mit ??(61)?? Jahren nach mindestens 35 Beitragsjahren? Oder wird hier nichts angepasst? Ich konnte dazu noch nichts im Netz finden.
Danke für eine Info. F.
Woher sollen Mitarbeiter der DRV wissen,was und wie Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag nachher wirklich in Gesetze umgesetzt werden ?
Danke, danke endlich sagt jemand wie es ist.
Da ist nicht zynisch gemeint sondern endlich versteht jemand das hier abwarten das Zauberwort ist.
Hallo Fiorellino1962,
auch wir können leider nicht absehen, ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag vereinbarten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden.
Speziell zur Altersrente wegen Schwerbehinderung ist im Koalitionsvertrag keine Festlegung enthalten.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu gegebener Zeit von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche beraten zu lassen.
Wer kann mir sagen wann ich ohne Abschläge in Rente gehen kann ?
habe einen Gdb 70 und habe schon über 40 Pflichtjahre.