Bei Ihren Daten hat die bereits in Anspruch genommenen Hälfte einen Abschlag erhalten (wahrscheinlich 8,7 %). Diesen Abschlag behalten Sie bei der Altersrente. Sollten Sie mit 63 in die Altersrente gehen erhält die andere Hälfte einen Abschlag in Höhe von 8,7 %, es sei denn, Sie sind schwerbehindert. In diesem Fall würde die zweite Hälfte der Ansprüche keinen Abschlag erhalten.
Für eine Probeberechnung wenden sie sich bitte direkt per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger (natürlich unter Angabe der Versicherungsnummer). Nur von dort können Sie konkrete Zahlen erhalten.
Den Rentenantrag stellen Sie 2-3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn (Empfehlung), spätestens aber innerhalb von drei Monaten ab dem gewünschten Rentenbeginn.