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Experten-Antwort

Rente mit 63 nach teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Kolibri17.02.2013 | 14:22
1233 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Habe seid dem 01.09.2011 eine BU- Rente bin im Januar 1951 geboren und kann nächstes Jahr vorzeitig mit 63 in Rente gehen.Jetzt möchte ich wissen wie die bestehende halbe und die andere hälfte dann berechnet wird ,welche Abzüge und wann ich sie beantagen muss.Meine BU-Rente beträgt zur Zeit 670 Euro brutto, Im voraus vilen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Ihren Daten hat die bereits in Anspruch genommenen Hälfte einen Abschlag erhalten (wahrscheinlich 8,7 %). Diesen Abschlag behalten Sie bei der Altersrente. Sollten Sie mit 63 in die Altersrente gehen erhält die andere Hälfte einen Abschlag in Höhe von 8,7 %, es sei denn, Sie sind schwerbehindert. In diesem Fall würde die zweite Hälfte der Ansprüche keinen Abschlag erhalten.

Für eine Probeberechnung wenden sie sich bitte direkt per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger (natürlich unter Angabe der Versicherungsnummer). Nur von dort können Sie konkrete Zahlen erhalten.

Den Rentenantrag stellen Sie 2-3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn (Empfehlung), spätestens aber innerhalb von drei Monaten ab dem gewünschten Rentenbeginn.

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2 Antworten

KSCam 17.02.2013 | 14:56
Am sinnvollsten erachte ich es, wenn Sie genau diese Frage schriftlich Ihrem RV Träger stellen. Dann bekommen Sie (hoffentlich :)) eine individuell auf Sie abgestellte konkrete Probeberechnung.
Anneam 17.02.2013 | 22:08
Funktioniert nur mit Probeberechnung. Niemand hier kennt Ihre bisherigen Beitragszahlungen.
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