Hallo W. Schröder,
hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld müssten Sie sich tatsächlich an die Agentur für Arbeit wenden (wobei ich von Arbeitslosengeld I ausgehen würde und von einem mehr oder wenig langem Ruhen wegen der Abfindung, aber das ist Spekulation).
Die Angabe Ihres geplanten Rentenbeginns irritiert mich etwas, deshalb der Hinweis: Sofern Sie im Dezember 2017 63 werden, dann können Sie die abschlagfreie Rente erst mit 63 Jahren und vier Monaten beziehen (die Wartezeit dafür hätten Sie nach Ihren Angaben erfüllt). Bei Bezug ab 63 würden 4x 0,3 % = 1,2 % Abschlag anfallen. Aber vielleicht haben Sie das ja auch schon eingerechnet...