Hallo Fraenk,
wenn Stiftung W. das Rentenrecht mal eben auf 2 Seiten komplett erklärt, finden wir das immer etwas gewagt. Wir empfehlen eine persönliche Beratung, weil doch recht viele Details geprüft werden müssen, um die Möglichkeiten korrekt darstellen zu können.
Bezogen auf Ihren Geburtsjahrgang gibt es die Möglichkeit a) Rente ab 63, d.h. für Sie Rentenbeginn Februar 2018. Hier werden keine 45 Jahre als Mindestversicherungszeit benötigt, sondern nur 35. Allerdings würde eine Kürzung von 9,9% vorgenommen. Jeden Monat später könnten Sie auch als Rentenbeginn wählen. Pro Monat schwindet dann die Kürzung um 0,3%.
Die Möglichkeit b) geht nicht ab glatt 63, sondern bei Geburtsjahrgang 1955 ab 63 plus 6 Monaten, also ab August 2018. Hier wären zum Rentenbeginn 45 Jahre zu prüfen. Soweit die noch nicht erfüllt wären, verschöbe sich der Rentenbeginn auf den Zeitpunkt, wo der 540. Monat anrechenbar wird. Es geht aber diese Rentenart definitiv nicht vor 63+6, auch dann nicht, wenn die 45 Jahre schon vorher erreicht sind.
Wenn bei 1000 EUR Rente 100 EUR abgezogen werden, erscheint einem das Halbe Jahr hinausgeschobener Rentenbeginn keine allzu große Hürde...
Da im Forum Ihr persönlicher beruflicher Lebenslauf nicht besprochen werden kann, empfehlen wir unbedingt einen Beratungstermin wahrzunehmen!