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Experten-Antwort

Rente mit 63 und 45 Berufsjahre bereits erreicht

von Fraenk19.07.2016 | 09:00
1915 Ansichten
13 Antworten

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Guten Morgen, ich bin Jahrgang Anfang 01/1955 und beabsichtige zum 01.08.2018 mit dann 63 in Rente zugehen. Nun hatte ich in der Zeitschrift Stiftung Warentest gelesen, dass ich keine Abzüge befürchten muss. Jedoch werde ich nicht die volle Rente erhalten, da wohl doch noch ein Abzug erfolgt. Kann mir jemand von Ihnen sagen, wie hoch dieser Unterschiedsbetrag in etwa sein wird? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fraenk,

wenn Stiftung W. das Rentenrecht mal eben auf 2 Seiten komplett erklärt, finden wir das immer etwas gewagt. Wir empfehlen eine persönliche Beratung, weil doch recht viele Details geprüft werden müssen, um die Möglichkeiten korrekt darstellen zu können.

Bezogen auf Ihren Geburtsjahrgang gibt es die Möglichkeit a) Rente ab 63, d.h. für Sie Rentenbeginn Februar 2018. Hier werden keine 45 Jahre als Mindestversicherungszeit benötigt, sondern nur 35. Allerdings würde eine Kürzung von 9,9% vorgenommen. Jeden Monat später könnten Sie auch als Rentenbeginn wählen. Pro Monat schwindet dann die Kürzung um 0,3%.

Die Möglichkeit b) geht nicht ab glatt 63, sondern bei Geburtsjahrgang 1955 ab 63 plus 6 Monaten, also ab August 2018. Hier wären zum Rentenbeginn 45 Jahre zu prüfen. Soweit die noch nicht erfüllt wären, verschöbe sich der Rentenbeginn auf den Zeitpunkt, wo der 540. Monat anrechenbar wird. Es geht aber diese Rentenart definitiv nicht vor 63+6, auch dann nicht, wenn die 45 Jahre schon vorher erreicht sind.

Wenn bei 1000 EUR Rente 100 EUR abgezogen werden, erscheint einem das Halbe Jahr hinausgeschobener Rentenbeginn keine allzu große Hürde...

Da im Forum Ihr persönlicher beruflicher Lebenslauf nicht besprochen werden kann, empfehlen wir unbedingt einen Beratungstermin wahrzunehmen!

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12 Antworten

santanderam 19.07.2016 | 09:06
Sie können erst 07/2018 abschlagsfrei in Rente gehen.
Oldenburgeram 19.07.2016 | 09:17
Die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) können Sie ab dem 01.08.2018 ABSCHLAGSFREI in Anspruch nehmen.
Herz1952am 19.07.2016 | 09:22
Hallo Fraenk, ich bestätige die Richtigkeit von Oldenburgers Aussage. Santander kennt sich im Rentenrecht leider nicht so gut aus, wie Oldenburger und ich.
Oldenburgeram 19.07.2016 | 09:18
Die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) können Sie ab dem 01.08.2018 ABSCHLAGSFREI in Anspruch nehmen.
Gorkoam 19.07.2016 | 09:33
Hinterhältiger Troll! Fraenk, Sie können erst mit 63 + 8 Monaten in Abschlagsfreie Rente gehen.
Schadeam 19.07.2016 | 09:48
Fordern Sie eine Rentenauskunft an, dann wissen Sie es genau wann die AR für besonders langj. Vers. abschlagsfrei ist, da stehts nämlich drin....:) Sind Sie am 01.01.1955 geboren, ist die Rente zum 01.07.2018 (63+6) abschlagsfrei. Sind Sie zwischen dem 02.01. und dem 31.01.55 geboren ist 63+6 erst ab 01.08.2018 erfüllt. Gell, Hertz1952......haben Sie doch auch so präzise gemeint.....
Fraenkam 19.07.2016 | 11:14
Danke für die Antworten! Ich werde dann zeitnah einen Beratungstermin beantragen. Gruß Fraenk
****am 19.07.2016 | 12:03
Hallo Fraenk, Zitat :"Jedoch werde ich nicht die volle Rente erhalten, da wohl doch noch ein Abzug erfolgt." Mit "Abzug" ist wohl die Differenz zwischen der vorgezogenen Bruttorente ab 08. 2018 und der Regelaltersrente mit Hochrechnung (siehe Renteninformation) gemeint.
Herz1952am 19.07.2016 | 12:25
Hallo Fraenk, ich bestätige die Richtigkeit von Oldenburgers Aussage. Santander kennt sich im Rentenrecht leider nicht so gut aus, wie Oldenburger und ich.
Hinterhältiger Troll! Fraenk, Sie können erst mit 63 + 8 Monaten in Abschlagsfreie Rente gehen.
Hallo Gorko, warum bin ich ein Troll? ich habe Oldenburgers Aussage bestätigt, wonach der Rentenbeginn der 01.08.2018 ist. Alles korrekt. Schade hat es dann noch etwas ausführlicher beschrieben. Das hätte ich auch gekonnt, aber ich soll mich schließlich "kurzhalten" (smile)
Meieram 19.07.2016 | 13:29
Sie kennen sich wirklich besser aus als Oldenburger. Können Sie auch fliegen und mit den Ohren wackeln im Kopfstand?.
Herz1952am 19.07.2016 | 13:56
Hallo Fraenk, ich bestätige die Richtigkeit von Oldenburgers Aussage. Santander kennt sich im Rentenrecht leider nicht so gut aus, wie Oldenburger und ich.
Sie kennen sich wirklich besser aus als Oldenburger. Können Sie auch fliegen und mit den Ohren wackeln im Kopfstand?.
Fliegen kann ich nur im Flugzeug. Mit den Ohren wackeln im Kopfstand nur, wenn ich "Hilfestellung" beim kopfstand kriege (smile)
Herz1952am 19.07.2016 | 13:59
Nachtrag: Vielen Dank für das Lob, Hr. Meier (smile)
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