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Experten-Antwort

Rente mit 63 und 46 jahre einbezahlt Hinzuverdienst Berechnung

von Leo15.12.2019 | 12:43
140 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten Tag. Ich beziehe eine Rente mit 63. Die Brutto Rente beträgt 1140 € Ich habe einen Dazuverdienst von jährlich 16300 € angegeben. werde aber nur ca.einen Hinzuverdienst von 9000€ erreichen. Da ich die letzten 20 jahre Selbständig war darf ich im Monat nur 1666,00 € ohne Abzüge verdienen.(Hinzuverdienstdeckel.) im Moment erhalte ich nach allen Abzügen eine Rente von 330€ da ich jetzt ja nur einen Hinzuverdienst von € 9000 habe ist meine Frage. Wie viel muss mir die Rentenversicherung nach bezahlen da ich ja jetzt ca. 7000€ weniger dazuverdiene.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leo,

auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie im Bereich "Onlinedienste" einen Hinzuverdienstrechner:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/Hinzuverdienstrechner/hinzuverdienstrechner_node.html.

Mithilfe dieses Hinzuverdienstrechners können Sie nach Vorgabe Ihres jährlichen Hinzuverdienstes Ihre zustehende monatliche Versichertenrente ermitteln.

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3 Antworten

Wilhelm Tells Lehrlingam 15.12.2019 | 15:15
Bei HZV von 16300 Euro werden 833,33 Euro abgezogen, es bleiben 306 Euro Rente. Bei HZV von 9000 Euro werden nur 125 Euro abgezogen, es bleiben 915 Euro Rente
santanderam 15.12.2019 | 12:51
Sie dürfen - bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze - 6.300 €/Jahr abschlagsfrei hinzuverdienen.
W°lfgangam 15.12.2019 | 22:28
Hallo Leo, da Ihr Hinzuverdienst neben der (Teil)Rente um mehr als 10 % abweicht/kleiner ist, können Sie umgehend eine Neuberechnung verlangen/höhere Rente ab Folgemonat ...sonst wird erst mit dem nächsten 01.07. eine Neuberechnung erfolgen und erst dann eine Nachzahlung der Rente erfolgen können. Die ggf. zu viel gekürzte Rente im lfd. Bezug wird dann/01.07. erst im nächsten Jahr nachgezahlt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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