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Experten-Antwort

Rente mit 63 und Altersteilzeit

von Heinzauswürttemberg28.05.2014 | 07:07
959 Ansichten
3 Antworten

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im Okt. 2014 werde ich der letzten Rentenauskunft 45 Beitragsjahre erreicht haben. Ich befinde mich seit April 2013 in 3- jähriger Altersteilzeit und werde diese Ende März 2016 planmäßig beenden. Geboren 1953 werde ich die neue "Rente mit 63" abschlagfrei mit 63 J. + 2 Monaten antreten können. Kann ich - dann natürlich mit Abschlag von 0,6 % ( 2 Monate x 0,3 % ) - auch bereits mit 63 Jahren, also 2 Monate früher die obige "neue Rente" in Anspruch nehmen oder muss ich die 2 Monate bis zu den 63 J. + 2 Monate zwingend zuwarten, bzw. anderw. überbrücken ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist nicht geplant, dass man diese Rente mit Vollendung des 63 LJ. mit einem Abschlag (Jahrgang 1953) in Anspruch nehmen kann.

Sie könnten laut Gesetzesentwurf erst mit 63 Jahren und 2 Monaten gehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 28.05.2014 | 08:35
Wenn Sie bereits mit 63 gehen haben Sie nach wie vor die 9,3% Abschlag, die Ihnen längst bekannt sein sollten. Nur wenn Sie erst mit 63+2 in Rente gehen, ist der Abschlag bei 0. Zuwarten und die 2 Monate irgendwie überbrücken kann sich auf Dauer sehr wohl rechnen.
heinzauswürttembergam 28.05.2014 | 18:35
Vielen Dank für die beiden Antworten. Ich sollte dann wohl mit dem Arbeitgeber reden, ob meine Altersteitzeit um die 2 Monate ( auf 3 Jahr und 2 Monate ) verlängert werden kann. Ist ja "netto" nur 1 Monat.
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