Sehr geehrte Frau von Lötzen,
für die Wartezeit von 45 Jahren, als Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zählt auch die Kinderberücksichtigungszeit mit. Sofern diese Zeit bereits beschieden wurde, sollte sie sich in der Wartezeitaufstellung entsprechend auswirken. Wenn Sie sich eine Rentenauskunft anfordern, erhalten Sie zusätzlich zur Abprüfung der 45-jährigen Wartezeit eine Gesamtaufstellung aller von Ihnen zurückgelegten Wartezeitmonate. Unter Umständen lässt hieraus ein entsprechender Rückschluss ziehen.
Kann zu bestimmten Zeiten keine Aussage, hinsichtlich der Mitzählbarkeit bei der 45-jährigen Wartezeit getroffen werden, können Sie einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle auch nutzen, um hier entsprechend tätig zu werden.
Eine Rentenauskunft sowie auch einen Termin für eine Beratungsgespräch können Sie über die kostenfreie Servicenummer unter 0800 1000 4800 erhalten.