Ich bin Jahrgang 1951.
Leider bin ich ab 1.1.2014 arbeitslos geworden und mir fehlen 13 Monate an den 45 Arbeitsjahren.
Das Arbeitsamt wird mir also 24 Monate AGL I zahlen. Das Arbeitsamt zahlt für mich auch weiterhin Rentenbeiträge ein.
Nun besagt ja das neue Gesetz, dass die vom Arbeitsamt eingezahlten Rentenbeiträge nicht auf die 45 Jahre als Rentenzeit angerechnet werden, weil ich 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos geworden bin.
Ausnahmeregelung gilt nur, wenn ein Betrieb Insolvenz angemeldet hat. Mein Betrieb war nicht insolvent aber er hat stark rationalisiert, ich hatte sogar gegen die Kündigung ohne Erfolg geklagt.
1. Frage: Also wenn die Rentenbeiträge nicht angerechnet werden, warum zahlt man dem Arbeitslosen dann nicht die Rentenbeiträge mit dem Arbeitslosengeld aus?
2. Frage: Was ist mit dem "rollierenden Stichtag" gemeint, bitte möglichst anschauliches Beispiel geben.
Gilt der rollierende Stichtag erst ab 1.7.2014 mit Inkrafttreten des Gesetzes?
3. Frage: Was ist mit den Arbeitslosen, die vor dem 1.7.2014 arbeitslos geworden sind?
Ein Arbeitsloser, der vor Inkrafttreten des Gesetzes arbeitslos geworden ist, konnte ja schlecht darauf spekulieren sich freiwillig vom Arbeitgeber zu entlassen, um mit 63 in Rente zu gehen.
4. Was empfehlen Sie mir ????