Ich werde diesen Monat 63 und wollte zum Jahresende die neue Rentenregelung in Anspruch nehmen.
Leider war ich die letzten 18 Monate Arbeitsunfähig krank und bin nun ausgesteuert.
Mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber ruht! Ich bin nicht gekündigt!
Im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung" bekomme ich nun ALG I obwohl ich nicht Arbeitslos bin.
Wird mir diese Zeit des jetzigen ALG I Bezug in für die Feststellung meiner 45 Beitrags-Versicherungsjahren (Rente mit 63 ohne Abzüge) mit angerechnet, oder fällt diese Zeit unter der 2 Jahresklausel vor Rentenantritt?
Ich bin der Auffassung, dass die Beiträge zur Rentenversicherung während meines Bezugs von ALG I auf Grund meiner Aussteuerung der Krankenkasse und jetzt ALG I Bezug nicht ausgeklammert werden dürften, weil das Arbeitsverhältnis ja weiter besteht und derzeit lediglich ruht auf Grund meiner fortwährenden Krankheit.