Hallo,
ich beabsichtige den Ausgleichsbetrag zu zahlen um mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dazu habe ich folgende Fragen:
Erste Variante:
Wenn ich den Ausgleichsbetrag gestreckt über mehrere Jahre zahle und dann später mit 63 in Rente gehe, kann ich dann trotzdem noch zusätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ?
Zweite Variante:
Ich zahle den Ausgleichsbetrag nicht jetzt, sondern erst wenn ich mit 63 in Rente gehe direkt auf einen Schlag. Wenn ich dies mache, kann ich dann noch gleichzeitig freiwillige Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzahlen ?
Letzte Frage:
Wenn ich mit 63 in Rente gehe und dann freiwillige Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen kann, erhöhen diese Beiträge meine laufende Rente dann sofort, oder erst wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe ?