Ich beabsichtige mit 63Jahren und 4 Monaten (durch die neue Regelung ist dies jamöglich) in Rente zu gehen. Voraussichtlich möchte ich die Möglichkeit des Hinzuverdienstes bis 450 € in Anspruch nehmen. Da mein Ehepartner aber noch im ERwerbsleben steht, würde ich gerne wissen, wie sich das dann mit der Versteuerung des 450 € Jobs verhält.
Da sind Sie hier leider im falschen Forum. Für Steuerfragen, müssen Sie sich ein anderes Forum suchen oder einen Steuerberater oder sich ans Finanzamt wenden.
Hallo Rentenanwärter,
Ihre Frage wird Ihnen auch in einem Steuerforum Niemand beantworten können, da es von den Konditionen des Minijobs abhängig ist.
Im Minijob sind mehrere Möglichkeiten gegeben.
1. Der Arbeitgeber zahlt die pauschale Lohnsteuer auf seine Kosten
2. Der Arbeitgeber darf die pauschale Lohnsteuer auf den Minijobber umlegen und Dieser bezahlt.
3. Der Arbeitgeber besteht auf eine Abrechnung lach Lohnsteuerklassen, zieht die volle Lohnsteuer ab und die bezahlte Lohnsteuer kann bei der Einkommenssteuer gegengerechnet werden.
Es kommt also darauf an, wie kulant der Arbeitgeber ist.
Wenn der Arbeitgeber alle Aufwendungen bezahlt und Sie die 450,00 € brutto gleich netto ausbezahlt erhalten, dann muss bei der Einkommensstuer gar NICHTS gemeldet werden.
Mfg
Christina
Auch bei 'üblichem' Abzug der Pauschalsteuer von 2 % bei Netto-Auszahlung von 'nur' 441 EUR ist die steuerrechtliche Seite bereits erledigt.
Zur rechtlichen Absicherung fragt Rentenanwärter bei seinem Finanzamt / Steuerberater / und/oder anderen zur Steuerberatung zugelassenen Personen nach.
Gruß
w.