Hallo roehmer,
die neue Rente nach 45 Versicherungsjahren kann man wirklich frühestens zu dem für Ihren Jahrgang geltenden Zeitpunkt in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eher in Rente gehen möchten, kommt nur die "Rente für langjährig Versicherte" in Frage (bei 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten). Die könnten Sie abschlagfrei mit 65 Jahren und 9 Monaten erhalten. Nehmen Sie diese Rente bereits mit 63 Jahren in Anspruch, dann sind das 33 Monate früher und damit 9,9 % Abschlag. Ein früherer Beginn als mit 63 - also z.B. mit 62 - ist gar nicht möglich.