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Experten-Antwort

Rente mit 63 und mit Abschlag früher auhören.

von roehmer06.06.2014 | 11:58
2947 Ansichten
13 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1955 und ich werde mit 63 Jahren bereits 48 Versicherungsjahre erreicht haben. Nach meinen Informationen muss ich bis 63+6 Monate Arbeiten. Meine Frage, kann ich mit entsprechendem Abschlag von 0,3% pro Monat auch bei der Rente mit 63 früher aufhören. Wenn ja wie viel früher. Schon mal Danke für die Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo roehmer,

die neue Rente nach 45 Versicherungsjahren kann man wirklich frühestens zu dem für Ihren Jahrgang geltenden Zeitpunkt in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eher in Rente gehen möchten, kommt nur die "Rente für langjährig Versicherte" in Frage (bei 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten). Die könnten Sie abschlagfrei mit 65 Jahren und 9 Monaten erhalten. Nehmen Sie diese Rente bereits mit 63 Jahren in Anspruch, dann sind das 33 Monate früher und damit 9,9 % Abschlag. Ein früherer Beginn als mit 63 - also z.B. mit 62 - ist gar nicht möglich.

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12 Antworten

Batrixam 06.06.2014 | 12:10
Altersrente für langjährig Versicherte möglich ab 63. Lebensjahr mit einem lebenslangen Abschlag von 9,9%, da der Abschlag aus den Differenzmonaten zur Regelaltersgrenze berechnet wird.
_icham 06.06.2014 | 12:10
wenn keine Schwerbehinderung vorliegt und Sie bisher keine Altersteilzeit vereinbart haben, liegt der frühest mögliche Rentenbeginn bei 63 Jahren und 9,9 % Abschlag
roehmeram 06.06.2014 | 12:23
Sie haben meine Frage falsch verstanden. Nach dem neuen Gesetz kann ich mit 63 Jahren +6 Monaten abschlagsfrei in rente gehen. Kann ich darüber hinaus sagen, ich möchte mit entsprechendem Abschlag mit 62 aufhören?
egal (der Erste)am 06.06.2014 | 12:28
Sie haben die Antworten falsch verstanden! Sie können - sofern keine Schwerbehinderung vorliegt - frühestens mit 63 Jahren und 9,9% Abschlag in Rente gehen. Oder als einfache kurze Antwort auf Ihre Frage: nein!
wie bitteam 06.06.2014 | 22:37
Hallo, jetzt bin ich total verwirrt. ab dem 01.07.2014 kann man mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Man muss 45 Jahre gearbeitet haben. Ist es nicht so????
wie bitteam 06.06.2014 | 22:37
Hallo, jetzt bin ich total verwirrt. ab dem 01.07.2014 kann man mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Man muss 45 Jahre gearbeitet haben. Ist es nicht so????
Anonym!am 07.06.2014 | 00:33
Nein, ist es nicht so. Nicht alles was auf dem Wahlplakat steht, wird auch so ins Gesetz übernommen, ebenso wenn auch unsere Medien es so verkauft haben. Altersrente für BESONDERS lanjährige Versicherte: Frühestens "AB" 63 steht im Gesetz. Für den Jahrgang 1955 steht daher frühstens mit "MIT" 63 + 6 diese neue Rentenart zu. Diese Rentenart kann nicht vorzeitig, auch nicht mit Abschlägen bezogen werden, trotz 45 Jahren. Es bleibt daher nur, wenn man früher gehen will: Altersrente für langjährige Versicherte. Diese können Sie "MIT" 63 beziehen, haben trotz 45 Jahren keinen "Bonus" und zahlen 9,9% Abschlag. OFF Topic: Nach jeder Wahl vergisst der Wähler, dass die Wahlversprechen immer meist nur zu teils eingehalten werden und wundern sich immer wieder aufs "Neueste".
wie bitteam 07.06.2014 | 07:58
vielen Dank Anomym, das wusste ich nicht. Dann sind wir, die Wähler,schon wieder vera........ worden. Also trotz 45 Jahre Abschläge.... In diesem Sinne Frohes Pfingsten
GroKoam 07.06.2014 | 10:15
Da ist keiner "verarscht" worden. Wenn Sie nur das lesen was Ihnen paßt dann haben Sie sich selbst "verarscht".
roehmeram 07.06.2014 | 10:47
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
vielen Dank Anomym, das wusste ich nicht. Dann sind wir, die Wähler,schon wieder vera........ worden. Also trotz 45 Jahre Abschläge.... In diesem Sinne Frohes Pfingsten
Da ist keiner "verarscht" worden. Wenn Sie nur das lesen was Ihnen paßt dann haben Sie sich selbst "verarscht".
Da ist sehr wohl jemand „verarscht“ worden. Wenn ich wie in meinem Fall mit 63 Jahren + 6 Monaten bei der Rente mit 63 aufhören kann. Aber dann Abschläge für 6 Monate von 9,9% in kauf nehmen muss wenn ich mit 63 Jahren aufhören will. Wie anders könnte man das sonst bezeichnen?
GroKoam 07.06.2014 | 15:53
Zitat von roehmer anzeigenausblenden
Da ist keiner "verarscht" worden. Wenn Sie nur das lesen was Ihnen paßt dann haben Sie sich selbst "verarscht".
Da ist sehr wohl jemand „verarscht“ worden. Wenn ich wie in meinem Fall mit 63 Jahren + 6 Monaten bei der Rente mit 63 aufhören kann. Aber dann Abschläge für 6 Monate von 9,9% in kauf nehmen muss wenn ich mit 63 Jahren aufhören will. Wie anders könnte man das sonst bezeichnen?
Dafür beziehen Sie auch 6 Monate länger Rente.
Konradam 15.06.2014 | 13:45
Also auch ich komme mir auch vera....t vor. Ich muß aufgrund meines Jahrgangs (58) bis 64 arbeiten um abschlagsfrei in Rente gehen zu können und ich werde es mir gut überlegen, ob ich wegen dem 1 Jahr auf 10,8 % verzichte. Das war aber vor der Wahl nicht eindeutig, ich ging immer von einem Abschlag von 3,6% pro Jahr aus. Aber das letzte Jahr kann man ja geschmeidig absitzen: Möglichst viel alten Urlaub aufheben, dann den neuen Urlaub, evtl Kur, da bleibt nicht mehr viel. Vielleich ist man ja auch nicht mehr der gesündeste :-) Das kann man doch aussitzen.
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