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Experten-Antwort

Rente mit 63 - wird ALG 1 ab 61 als Wartezeit berücksichtigt?

von Eberhard20.06.2019 | 06:17
163 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin 61 Jahre alt und arbeite Vollzeit in einem Kleinbetrieb, in dem kein Kündigungsschutz gilt. Voraussichtlich werde ich jetzt ohne Angabe von Gründen gekündigt, wobei der Grund Älter und Einkommen ist. Ich werde dann ALG 1 beantragen. Wird das ALG 1 bei einer Rente mit 63 mit 80% berücksichtigt, so dass ich mit 63 und 11,4% Abschlag nach 35 Versicherungsjahren in Rente gehen kann? Bei einer Rente für "besonders langjährig Versicherte" nach 45 Beitragsjahren werden die letzten beiden Jahre ALG 1 vor der Rente ja nicht angerechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eberhard,

Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug gilt als Pflichtbeitragszeit und die Entgeltpunkte ergeben sich aus den Pflichtbeiträgen entsprechend 80% des der Leistung zugrunde liegenden Entgelts.

Es wird auf unter anderem auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.

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5 Antworten

Klugpuperam 20.06.2019 | 07:42
Lassen Sie sich bitte eingehend beraten. Hier im Forum weiss niemand, ob Sie die 35 bzw. 45 Jahre erfüllt haben, bzw. wie viele Monate noch fehlen. Alg I zählt bei den 35 Jahren dazu, bei den 45 Jahren nur eingeschränkt. Das kann man aber umgehen (Minijob mit Eigenbeitrag), daher ist konkrete Beratung angezeigt.
Eberhardam 20.06.2019 | 08:00
Vielen Dank für die Antwort! Die 35 Jahre habe ich mit der Vollendung des 63. Lebensjahres erfüllt. Deshalb auch die Frage nach der Wartezeit - und was die Rentenhöhe anbetrifft, die Frage nach der Anerkennung der 80%
Eberhardam 20.06.2019 | 08:00
Vielen Dank für die Antwort! Die 35 Jahre habe ich mit der Vollendung des 63. Lebensjahres erfüllt. Deshalb auch die Frage nach der Wartezeit - und was die Rentenhöhe anbetrifft, die Frage nach der Anerkennung der 80%
KSCam 20.06.2019 | 08:17
Im Grundsatz sehen Sie das richtig.
grokoam 20.06.2019 | 15:05
Ja.
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